pte20041103034 in Business
BGH stärkt Verbraucherschutz bei Online-Auktionen
Widerrufsrecht bei Ebay-Ersteigerung bestätigt
Karlsruhe (pte034/03.11.2004/14:29)
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) http://www.bundesgerichtshof.de hat den Verbrauchern, die bei Online-Auktionen Waren von gewerblichen Anbietern ersteigern, den Rücken gestärkt. In seiner heute, Mittwoch, gefällten Entscheidung wies das Gericht die Klage eines in Revision gegangenen Schmuckhändlers zurück. Die auf Zahlung des Kaufpreises gerichtete Klage sei schon in den Vorinstanzen erfolglos gewesen, heißt es in einer entsprechenden Aussendung.
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