pte20040305022 in Forschung
BGH: Kein Telefonentgeltanspruch bei Dialer-Verbindung
Gericht weist BerliKomm-Klage zurück
Karlsruhe (pte022/05.03.2004/13:39)
Der dritte Zivilsenat des deutschen Bundesgerichtshofs http://www.bundesgerichtshof.de hat entschieden, dass für Verbindungen zu einer 0190- oder 0900-Mehrwertdienstnummer nicht bezahlt werden muss, wenn die Anwahl über einen heimlich im PC des Kunden installierten Dialer erfolgte. Das teilte das Gericht heute, Freitag, mit. Dem Anschlussinhaber könne so kein Verstoß gegen seine Sorgfaltsobliegenheiten zur Last gelegt werden.
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