pte20070606037 in Business
Betriebsräte versus alternative Mitbestimmung
Überarbeitung der Gesetzesgrundlage aus Kostengründen nötig
Köln (pte037/06.06.2007/13:56)
Betriebsräte in Deutschland sind noch längst kein genereller Standard, wobei nur 46 Prozent der Beschäftigten in privatwirtschaftlichen Betrieben ihre Interessen durch eine solche Mitbestimmungsinstitution gegenüber dem Management vertreten lassen. Das heißt nicht, dass weniger Betriebsräte weniger Mitsprache bedeuten. Eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) http://www.iwkoeln.de zeigt, dass fast in jedem vierten Unternehmen mit mehr als fünf Mitarbeitern eine alternative Interessenvertretung besteht, die nicht auf dem für Betriebsräte üblichen Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) fußt. "Nur wenige Betriebe verfügen über einen solchen gesetzlich eingebetteten, optionalen Betriebsrat. So greifen verstärkt kleinere Unternehmen aus Kosten-, Effizienz- und Bürokratiegründen eher zu Mitbestimmungsalternativen", betont Oliver Stettes vom IW Köln gegenüber pressetext.
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