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pte20111203004 in Business

Bestechung: Vorsicht bei Weihnachtsgeschenken

Präsente müssen sich im üblichen Rahmen bewegen


Köln (pte004/03.12.2011/06:15)

Weihnachten naht und viele Unternehmer verschicken in den nächsten Tagen wieder Geschenke auch an Geschäftspartner. Was nach einer harmlosen Sache klingt, kann sowohl den Beschenkten als auch den Absender in Bedrängnis bringen. Denn die Grenze zwischen einer kleinen - oder auch großzügigeren - Aufmerksamkeit und versuchter Bestechung ist fließend. "Es gibt keine genauen gesetzlichen Vorgaben, ab wann ein Geschenk als Bestechung gilt", sagt Walter Schlegel, Compliance-Experte vom TÜV Rheinland http://tuv.com , im Gespräch mit pressetext.

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