pte20190628022 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

Axon lehnt Gesichtserkennung für Bodycams ab

Technologie ist laut unabhängigem Ethikrat zu unausgereift und gefährlich für Privatsphäre


Bodycam von Axon: vorerst keine Gesichtserkennung (Foto: axon.com)
Bodycam von Axon: vorerst keine Gesichtserkennung (Foto: axon.com)

Scottsdale/Nürnberg/Erfurt (pte022/28.06.2019/13:13) Der weltgrößte Hersteller von Körper-Kameras für die Polizei, Axon http://axon.com , lehnt den Einsatz von Gesichtserkennungs-Software ab. Das Unternehmen beruft sich auf den Bericht eines unabhängigen Ethikrates, der unter anderem für das Thema Künstliche Intelligenz zuständig ist. Danach arbeitet die Technologie noch nicht zuverlässig genug und könne die Privatsphäre von Bürgern gefährden.

"Die Technologie erkennt Gesichter mittlerweile besser als der Mensch, aber es reicht noch nicht aus, um 100-prozentig verlässliche Entscheidungen zu treffen. Vor allem in kritischen Situationen wie Polizeieinsätzen kann es gefährlich sein, wenn die Körper-Kamera einen harmlosen Bürger als gefährlichen Straftäter identifiziert. Deswegen ist es äußerst bedenklich, diese Technologie in diesem Bereich einzusetzen", so Florian Gallwitz, Professor für Medieninformatik an der Technischen Hochschule Nürnberg http://th-nuernberg.de , im Gespräch mit pressetext.

Einige schlechter zu erkennen

Dem Bericht zufolge ist die Technologie bei bestimmten Gruppen von Personen wenig zuverlässig. So könne Gesichtserkennungs-Software die Gesichter von Frauen schwerer identifizieren als jene von Männern. Bei jungen Menschen hat sie mehr Schwierigkeiten als bei älteren. Besonders besorgniserregend ist für den Ethikrat, dass Gesichtserkennung Menschen mit dunkler Hautfarbe schlechter identifiziert. Daraus könne eine Benachteiligung für ethnische Minderheiten resultieren.

In dem Bericht wird auch Sorge um negative Auswirkungen auf die Privatsphäre und den Datenschutz geäußert. Gesichtserkennungs-Software würde Regierungsorganen erlauben, Menschen zu überwachen und in ihr Privatleben einzudringen. "Es ist ermutigend, dass Axon auf uns hört, wenn wir sagen, ihr Kunde ist nicht die Behörde, die die Technologie kauft, sondern die Gemeinschaft, der die Behörde dient", zitiert "National Public Radio" Barry Friedman, Professor an der New York University of Law und Mitglied des Ethikrates. Der Rat setzt sich aus Experten aus unterschiedlichen Bereichen wie Polizei, Recht und Computerwissenschaft zusammen. Trotz der unterschiedlichen Hintergründe sind sie einstimmig gegen den Einsatz von Gesichtserkennung.

Verwendung in Zukunft möglich

Die Ablehnung der Gesichtserkennung durch Axon ist jedoch nur vorläufig. Laut Axon-Gründer Rick Smith soll das Unternehmen die Technologie weiter erforschen und die Fehlerquote reduzieren. In den USA ist der Einsatz von Gesichterkennungs-Software in einigen Städten wie San Francisco verboten. In Deutschland sieht der Thüringer Landesbeautragte für Datenschutz und Informationsfreiheit http://tlfdi.de , Lutz Hasse, keine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Gesichtserkennung. "Dafür müsste man das Gesicht mit bereits vorhandenen biometrischen Daten aus einer Datenbank vergleichen. Bei uns gibt es momentan keine Vorschrift, die der Polizei das Anlegen von so einer Datenbank erlaubt", meint der Experte gegenüber pressetext.

Gallwitz gibt aber zu bedenken, dass diese Technologie nicht einfach verschwinden wird. "Irgendwann wird es möglich sein, jeden Passanten zu identifizieren. Das würde in der Gesellschaft natürlich vieles ändern. Man könnte nicht in der Öffentlichkeit sein, ohne erkannt zu werden, es wäre so, als hätte man permanent ein Namensschild um den Hals. Nur gesetzliche Schranken können dafür sorgen, dass das nicht in absehbarer Zeit so kommt", so Gallwitz.

(Ende)
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