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pte20200302003 in Business

Australien: Hitler-Memes kein Entlassungsgrund

Nationales Gremium gibt Raffineriemitarbeiter von British Petroleum in Berufungsverfahren recht


Sydney (pte003/02.03.2020/06:10)

Den Arbeitgeber mittels Hitler-Meme zu parodieren, ist kein zulässiger Entlassungsgrund - zumindest in Australien. Dort hat die Fair Work Comission (FWC) http://www.fwc.gov.au in einer Berufungsverhandlung einem BP-Raffineriemitarbeiter recht gegeben, der sich mit neu untertitelten Szenen aus dem Film "Der Untergang" (2004) über den Arbeitgeber lustig gemacht hatte. Die daraufhin ausgesprochene Entlassung, die erstinstanzlich noch bestätigt wurde, war nach Entscheidung des nationalen Tribunals für Arbeitsbeziehungen doch unzulässig.

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