pte20200302003 in Business
Australien: Hitler-Memes kein Entlassungsgrund
Nationales Gremium gibt Raffineriemitarbeiter von British Petroleum in Berufungsverfahren recht
Sydney (pte003/02.03.2020/06:10)
Den Arbeitgeber mittels Hitler-Meme zu parodieren, ist kein zulässiger Entlassungsgrund - zumindest in Australien. Dort hat die Fair Work Comission (FWC) http://www.fwc.gov.au in einer Berufungsverhandlung einem BP-Raffineriemitarbeiter recht gegeben, der sich mit neu untertitelten Szenen aus dem Film "Der Untergang" (2004) über den Arbeitgeber lustig gemacht hatte. Die daraufhin ausgesprochene Entlassung, die erstinstanzlich noch bestätigt wurde, war nach Entscheidung des nationalen Tribunals für Arbeitsbeziehungen doch unzulässig.
Profitieren Sie von
unabhängigem Journalismus!
Lesen Sie mit pressetext Abo+ weiter und unterstützen Sie
Qualitätsberichterstattung für nur 1 EUR pro Woche!
Das Angebot beläuft sich auf 1 EUR pro Woche bzw. 49 EUR im Jahr
– und das, solange Sie wollen. Sie bleiben flexibel, denn Ihr pressetext Abo+
passt sich an Ihre Lesegewohnheiten an und ist jederzeit kündbar
