pte19980703001 in Business
Aus für unlautere Domain-Geschäfte
Gericht läßt Domainadressen-Händler abblitzen
Frankfurt (pte) (pte001/03.07.1998/07:00)
Das Frankfurter Landgericht hat die Klage eines Computer-Fachmanns zurückgewiesen, der für 45.000 Mark eine lange Liste von Internet-Domains bekannter Unternehmens-, Marken- und Personennamen eingekauft hatte, um sie für teures Geld an die betroffenen Firmen weiterzugeben. Als er von den Firmen mit Prozessen überzogen wurde, wollte er sein investiertes Geld vom Verkäufer der Liste zurück, da es sich um ein offensichtlich rechtswidriges Geschäft gehandelt habe - zu Unrecht, urteilte das Gericht in seiner Entscheidung (Az.: 2/14 O
412/97). http://www.online-recht.de/
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