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pte20080625032 in Leben

Artenschutz gilt auch für Urlaubsmitbringsel

Verbotene Souvenirs sind unethisch und bringen großen Ärger


Wien (pte032/25.06.2008/13:55)

Mit der großen Urlaubs- und Reisezeit beginnt auch wieder die Warnung vor der Mitnahme von verbotenen Andenken aus der Ferne. WWF http://www.wwf.at , Lebensministerium http://www.lebensministerium.at und OZO http://www.ozo.at machen darauf aufmerksam, dass bedrohte Arten als Mitbringsel jedoch nicht ins Gepäck gehören. Die Einfuhr vieler Tier- und Pflanzenarten, aber auch Produkte daraus, werden streng geahndet. Insgesamt sind 30.000 Arten weltweit geschützt und dürfen nur mit amtlicher CITES-Genehmigung in die EU eingeführt werden. Zu den geschützten Arten gehören auch etliche Korallen, Muscheln und Schnecken, die häufig am Strand oder an Souvenirständen angeboten werden.

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