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FRüHERE MELDUNGEN

pte19970215001 in Business

Arge Daten: Neues Telekomgesetz bringt Telefonnummernsteuer

Zusätzliche Gebühren für Telefonnummern - Gesetz verfassungswidrig -


Wien (pte001/15.02.1997/22:40)

Im Abschnitt "Adressierungs- und Nummerierungspläne" sieht das neue Telekomgesetz vor, daß für jedes Nummern- und Adressierungselement ein ENTGELT zu entrichten ist. Im Klartext: Die Besitzer von Telefonnummern, aber auch von INTERNET-Domainnamen, können vor der Telekom-Behörde zur Kasse gebeten werden. Eine neue Form der Informationsmaut.

Digitaler Lauschangriff

Im Abschnitt "Fernmeldegeheimnis, Datenschutz" (!!!) wird festgehalten, daß Netzbetreiber, das sind Telefon-, Mobilfunk- und Internet-Betreiber, verpflichtet werden können, durch bereitgestellte technische Anlagen den gesamten Informationsverkehr zu überwachen. "Es geht dabei nicht um das gezielte Abhören von Telefongesprächen Verdächtiger, wie es heute schon möglich ist, sondern um das präventive Suchen nach Gesetzesübertretungen. Zum Preis, daß dabei auch Firmengeheimnisse, persönliche Nachrichten, geschütztes geistiges Eigentum und private "Schmutzwäsche" offengelegt werden." (ARGE DATEN)

Rechtsunsicherheit bei der Haftung von Telediensten: Infrastrukturanbieter sollen für Informationsinhalte haften

Stellen Sie sich vor, der Erbauer einer betriebsgenehmigten Straße haftet für Geschwindigkeitsübertretungen, der konzessionierte Lokalbesitzer bei Trunkenheit am Steuer und der Vermieter von Hotelsälen muß die Opfer von Pyramidenspielen schadlos halten. Absurd? Nicht wenn es um Informationstechnik in Österreich geht. Der Entwurf sieht vor, daß Inhaber von Geräten, und nicht die Nutzungsberechtigten, für den Inhalt verantwortlich sein sollen.

Entwurf widerspricht der Verfassung

Dr. Hans G. Zeger (ARGE DATEN): "Das Gesetz ist wettbewerbsfeindlich und widerspricht in vielen Punkten (Informationsmaut und flächendeckender Lauschangriff) den offiziellen Stellungnahmen zur Förderung der Informationsgesellschaft. Der Entwurf ist offensichtlich zusammengebastelt, um die kaum konkurrenzfähige Post/PTA weiterhin zu schützen und staatliche Einnahmen und Interventionen über Konzessions- und Nummernentgelte sicherzustellen.

Hier wird der Versuch unternommen, die kaiserlichen Ermächtigungen und Zensurbestimmungen zum Telegraphenwesen aus dem Jahr 1847 (!) als neues Telekomgesetz zu verkaufen. Zum Überdruß widerspricht der Entwurf der österreichischen Verfassung, da verabsäumt wird, seinen Geltungsbereich zu definieren und durch eine Generalvollmacht der zuständige Bundesminister den Nationalrat übergehen kann. Stattdessen findet der Leser im Anhang bis zu drei unterschiedliche Definitionen ein und derselben Sache. Mit diesem Entwurf wird Österreich im Bereich Telekom zum Gespött der gesamten EU."

ARGE DATEN - Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, Dr. Hans G. Zeger
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