pts19980422012 in Business
Arbeitnehmerschutz bei Bildschirmarbeit
Kostenübernahme für Untersuchung und Bildschirmbrille trägt Arbeitgeber
Wien (pts012/22.04.1998/16:25)
Der ARD-Betriebsdienst, verlässliche Auskunftsquelle für alle arbeits-, sozialversicherungs- und lohnabgabenrechtlichen Fragen in Österreich, berichtet in seiner Nummer 4929 v. 29. 4. 1998 u.a. über den aktuellen Arbeitsschutz bei Bildschirmarbeit:Neue Verordnung der Bundesministerin
Bei Bildschirmarbeit haben Arbeitgeber nämlich insbesondere auf mögliche Beeinträchtigungen des Sehvermögens sowie auf physische und psychische Belastungen der Arbeitnehmer besonders Bedacht zu nehmen. Zur Evaluierung dieser Verpflichtung hat die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nunmehr eine Verordnung erlassen, die nicht nur die Begriffe "Bildschirmarbeit" und "Bildschirmarbeitsplatz" konkretisiert, sondern auch die Anforderungen am den konkreten Arbeitsplatz festlegt, Arbeitspausen außerhalb der Verpflichtung nach dem Arbeitszeitgesetz normiert sowie Augenuntersuchungen vorschreibt.
Kosten werden dem Arbeitgeber zugewiesen
Die Kosten für diese Untersuchungen und die auf Grund dieser Untersuchungen notwendigen Bildschirmbrillen, deren Übernahme durch den Arbeitgeber bisher strittig gewesen ist, weist diese mit 1. Mai 1998 in Kraft tretende Verordnung, die allen mit Bildschirmarbeit befassten Arbeitnehmern zur Kenntnis zu bringen ist, eindeutig dem Arbeitgeber zu.
Anpassung der Software und des Arbeitsplatzes bis Beginn des Jahres 2000
Für die Anpassung der Software und der Arbeitsplätze für Bildschirmarbeit wird den Betrieben allerdings eine Übergangszeit bis zum Beginn des Jahres 2000 gewährt.
Im tagesaktuellen Internet-ONLINE-Dienst des ARD-Betriebsdienstes (http://www.ard.co.at) kann diese Verordnung mit Erläuterungen bereits jetzt nachgelesen werden. Auf telefonische Anfrage (Tel. 01/535 30 86) bietet der ARD-Verlag für eine kurzfristige Nutzung und zum Ausprobieren dieses ansonsten kostenpflichtigen Dienstes ein Gratispasswort auf zweitägige Dauer. (Ende)
| Aussender: | ARD-Betriebsdienst |
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