pte20000602028 in Business
AOL muss 200.000 DM Strafe zahlen
Missachtung einer einstweiligen Verfügung
Köln (pte028/02.06.2000/15:15)
Der Online-Dienst AOL http://www.aol.de muss in einem Zwangvollstreckungsverfahren 200.000 DM Strafe wegen unzulässiger Werbung zahlen. Grundlage sei eine von T-Online http://www.t-online.de erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom Oktober letzten Jahres gewesen, teilte das Oberlandesgericht Köln am Freitag mit. Das Urteil sei endgültig. Die Bertelsmann-Tochter AOL hatte damit geworben, "der premium Online-Dienst" zu sein. Auch nach Erlass der einstweiligen Verfügung hätten verschiedene Personen eine CD-ROM mit der verbotenen Werbung erhalten.
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