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pte20060320022 in Business

Anspruchsvolle Pflichten für Handel und Industrie durch E-Schrott-Recycling

Ab 24. März müssen alte Elektrogeräte getrennt gesammelt werden


Berlin/Mainz (pte022/20.03.2006/13:20)

In wenigen Tagen wird es ernst: Eine Fülle an neuen Aufgaben kommt auf Industrie und zum Teil auch den Handel zu, wenn das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/5582.php am 24. März in Kraft tritt. Sammelbehälter bereitstellen und leeren, den E-Schrott entsorgen und ordnungsgemäß verwerten, Recyclingnachweise und Finanzierungsgarantien erbringen: Diese Pflichten müssen die Hersteller von Elektrogeräten künftig erfüllen, sonst drohen ihnen hohe Strafen. Mit dem Gesetz wird Deutschland einer der ersten Mitgliedstaaten der EU sein, der die beiden EU-Richtlinien über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Neugeräten umsetzt.

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