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pte20090912008 in Business

Amoklaufberichte Winnenden: Presserat rügt Medien

Berichterstattung darf nicht zu weiteren Opfern führen


Berlin (pte008/12.09.2009/13:40)

Der Berichterstattung über den Amoklauf von Winnenden ist eine ganze Reihe von Beschwerden an den Deutschen Presserat http://www.presserat.info gefolgt. Dieser hat in insgesamt 47 Verfahren reagiert und die entsprechenden Medien abgemahnt. Dabei war die Institution dem Grundsatz gefolgt, dass bei Berichten über einen Amoklauf der Opferschutz im Vordergrund stehen muss. "Medienberichte dürfen nicht zu weiteren Opfern führen", so Rüdiger Wulf, Kriminologe und Viktimologe der Universität Tübingen. Der Presserat hatte mitunter die Nennung von Opfernamen, eine heroisierende Darstellung des Täters und die fiktive Nachstellung der Tat mit grafischen Mitteln gerügt.

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