pte20180831016 in Business
Amazon muss Gebraucht-Handys besser kennzeichnen
Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands erfolgreich - "Refurbished Certificate" reicht nicht
Berlin/München (pte016/31.08.2018/13:30)
Online-Händler, die gebrauchte Smartphones in Deutschland anbieten, müssen noch eindeutiger als bisher darauf hinweisen, dass die Geräte nicht neu sind. Der Zusatz "Refurbished Certificate" in der Produktinformation reicht laut einem Urteil des Landgerichts München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) http://vzbv.de gegen Amazon nicht aus.
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