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pte20040129023 in Forschung

AktivPlus-Tarife der T-Com doch nicht rechtswidrig

Gericht gibt Beschwerden gegen Verbot statt


Düsseldorf (pte023/29.01.2004/13:05)

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen http://www.justiz.nrw.de hat heute, Donnerstag, bekannt gegeben, dass es das Verbot der AktivPlus-Tarife der Deutschen Telekom AG http://www.telekom.de aufgehoben hat. Damit gab das Gericht den Beschwerden der Telekom und der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gegen vier Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln statt. Die Deutsche Telekom ist dadurch weiter berechtigt, die Optionstarife "AktivPlus xxl" und "AktivPlus basis calltime 120" anzuwenden.

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