pte20040129023 in Forschung
AktivPlus-Tarife der T-Com doch nicht rechtswidrig
Gericht gibt Beschwerden gegen Verbot statt
Düsseldorf (pte023/29.01.2004/13:05)
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen http://www.justiz.nrw.de hat heute, Donnerstag, bekannt gegeben, dass es das Verbot der AktivPlus-Tarife der Deutschen Telekom AG http://www.telekom.de aufgehoben hat. Damit gab das Gericht den Beschwerden der Telekom und der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gegen vier Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln statt. Die Deutsche Telekom ist dadurch weiter berechtigt, die Optionstarife "AktivPlus xxl" und "AktivPlus basis calltime 120" anzuwenden.
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