Biofrontera AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Leverkusen (pta029/30.04.2026/15:30 UTC+2)
Biofrontera AG, Leverkusen
- ISIN: DE000A4BGGM7 / WKN: A4BGGM -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der am 10. Juni 2026 um 10:00 Uhr im Wasserturm Hotel Cologne, Kaygasse 2, 50676 Köln, Deutschland, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
| I. | Tagesordnung |
| 1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2025 beendete Geschäftsjahr |
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gem. §§ 171, 172 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 AktG festgestellt. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses oder zur Billigung des Konzernabschlusses nach § 173 AktG bedarf es also nicht. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Absatz 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen. Die Unterlagen sind ab der Einberufung sowie während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.biofrontera.com/de/investoren/hauptversammlung
zugänglich. Einer Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt 1 bedarf es nicht.
| 2. | Beschlussfassungen über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
Dieser Beschluss bezieht sich nur auf Frau Pilar de la Huerta Martínez, die im Geschäftsjahr 2025 das einzige Vorstandsmitglied war.
| 3. | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2025 aus:
a) Alexander Link, Vorsitzender b) Dr. Helge Lubenow, stellvertretende Vorsitzende c) Dr. Heikki Lanckriet d) Karlheinz Schmelig e) Hansjoerg Plaggemars f) Tobias Reich |
| 4. | Beschlussfassung über die Bestellung zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Zwischenabschlusses und Zwischenlageberichts |
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| Die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Georg-Glock-Straße 4, 40474 Düsseldorf, wird zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 gewählt sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Zwischenabschlusses und Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2026 gemäß § 115 Absatz 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). |
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der Abschlussprüfer-VO (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.
| 5. | Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat |
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz ("AktG") in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt werden, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt, sofern die Hauptversammlung bei der Wahl keine kürze Amtszeit festlegt. Die Amtszeit der amtierenden sechs Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beschließt, also mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2026. Der Aufsichtsrat soll daher in unveränderter Besetzung neu gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
| 5.1 | Herr Alexander Link, Mitglied des Vorstands der Deutsche Balaton AG, wohnhaft in Frankfurt am Main , wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2026 und für den Zeitraum bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das am 31. Dezember 2030 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. |
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| ― | Carus AG, Heidelberg, Deutschland, Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | SPARTA Invest AG, Heidelberg, Deutschland, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | SPK Süddeutsche Privatkapital AG, Heidelberg, Deutschland, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | bioXXmed AG, Düsseldorf, Deutschland, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Epigenomics AG, Heidelberg, Deutschland, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main, Deutschland, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | DIO Deutsche Immobilien Opportunitäten AG, Frankfurt am Main, Deutschland, Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | 4basebio PLC, Cambridge, Vereinigtes Königreich, Non-Executive Director |
| ― | Nestmedic S.A., Warschau, Polen, Mitglied des Aufsichtsrats |
Der Deutsche Balaton AG, deren Vorstand Alexander Link ist, gehört zu einer Unternehmensgruppe unter Wilhelm K. T. Zours, der gemäß der letzten abgegebenen Stimmrechtsmitteilung 62,23 % der Stimmrechte an der Biofrontera AG zugerechnet werden. 31,38% der Stimmrechte an der Biofrontera AG stehen unmittelbar der Deutsche Balaton AG zu. Mithin besteht eine geschäftliche Beziehung zwischen Alexander Link und einem an der Gesellschaft wesentlich beteiligten Aktionär.
Darüber hinaus steht Alexander Link nach Einschätzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keiner nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
| 5.2 | Frau Dr. Helge Lubenow, selbständige Unternehmensberaterin und Geschäftsführerin der Heidelberg Epignostix GmbH, wohnhaft in Bad Nauheim, wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2026 und für den Zeitraum bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das am 31. Dezember 2030 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. |
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| ― | Epigenomics AG, Berlin, Deutschland, Vorsitzende des Aufsichtsrats |
| ― | Human Gesellschaft für Biochemika und Diagnostika mbH, Wiesbaden, Deutschland, Beirätin |
| ― | Neracare GmbH, München, Deutschland, Mitglied des Aufsichtsrats |
| ― | Avelo AG, Schlieren, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats |
An der Epigenomics AG, deren Aufsichtsratsvorsitzende Frau Dr. Helge Lubenow ist, ist die Unternehmensgruppe unter Wilhelm K. T. Zours, der gemäß der letzten abgegebenen Stimmrechtsmitteilung 62,23 % der Stimmrechte an der Biofrontera AG zugerechnet werden, gemäß der letzten abgegebenen Stimmrechtsmitteilung zu 29,14% beteiligt. Mithin besteht eine geschäftliche Beziehung zwischen Frau Dr. Helge Lubenow und einem an der Gesellschaft wesentlich beteiligten Aktionär.
Darüber hinaus steht Frau Dr. Helge Lubenow nach Einschätzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keiner nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
| 5.3 | Herr Dr. Heikki Lanckriet, Mitglied des Vorstands der 4basebio PLC, Cambridge, UK, wohnhaft in Cambridge, Vereinigtes Königreich, wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2026 und für den Zeitraum bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das am 31. Dezember 2030 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. |
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| ― | Neophore Ltd, Cambridge, Vereinigtes Königreich, Non-Executive Director |
| ― | I2i capital Ltd, Cambridge, Vereinigtes Königreich, Mitglied des Board of Directors |
| ― | Kither Biotech S.R.L., Turin, Italien, Non-Executive Director |
| ― | Leucid Bio, London, Vereinigtes Königreich, Non-Executive Director |
| ― | Neomatrix S.R.L., Rom, Italien, Non-Executive Director |
| ― | Biofrontera Inc., Woburn, Massachusetts, Vereinigte Staaten von Amerika, Non-Executive Director |
An der 4basebio PLC, deren Vorstandsmitglied Herr Dr. Heikki Lanckriet ist, ist die Unternehmensgruppe unter Wilhelm K. T. Zours, der gemäß der letzten abgegebenen Stimmrechtsmitteilung 62,23 % der Stimmrechte an der Biofrontera AG zugerechnet werden, gemäß der letzten abgegebenen Stimmrechtsmitteilung zu 32,95% beteiligt. Mithin besteht eine geschäftliche Beziehung zwischen Herrn Dr. Heikki Lanckriet und einem an der Gesellschaft wesentlich beteiligten Aktionär.
Darüber hinaus steht Herr Dr. Heikki Lanckriet nach Einschätzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keiner nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
| 5.4 | Herr Karlheinz Schmelig, Geschäftsführer, Creathor Venture Management GmbH, Bad Homburg, wohnhaft in Bensheim , wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2026 und für den Zeitraum bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das am 31. Dezember 2030 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. |
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Karlheinz Schmelig ist derzeit kein Mitglied anderer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Herr Karlheinz Schmelig steht nach Einschätzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keiner nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
| 5.5 | Herr Hansjoerg Plaggemars, selbständiger Unternehmensberater und Mitglied des Vorstands der Delphi Unternehmensberatung AG, Stuttgart, wohnhaft in Stuttgart , wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2026 und für den Zeitraum bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das am 31. Dezember 2030 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. |
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| ― | Patronus Resources Ltd., Australien, Non-Executive Director |
| ― | Theta Gold Mines Ltd., Australien, Non-Executive Director |
| ― | 4basebio PLC, Cambridge, Vereinigtes Königreich, Non-Executive Director |
| ― | Altech Batteries LTD, Australien, Non-Executive Director |
| ― | Geopacific Resources Ltd, Australien, Non-Executive Director |
Der Delphi Unternehmensberatung AG, deren Vorstand Hansjoerg Plaggemars ist, gehört zu einer Unternehmensgruppe unter Wilhelm K. T. Zours, der gemäß der letzten abgegebenen Stimmrechtsmitteilung 62,23 % der Stimmrechte an der Biofrontera AG zugerechnet werden. 19,61% der Stimmrechte an der Biofrontera AG stehen unmittelbar der Delphi Unternehmensberatung AG zu. Mithin besteht eine geschäftliche Beziehung zwischen Hansjoerg Plaggemars und einem an der Gesellschaft wesentlich beteiligten Aktionär.
Darüber hinaus steht Hansjoerg Plaggemars nach Einschätzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keiner nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
| 5.6 | Herr Tobias Reich, Vorstand ConBrio Beteiligungen AG, Stuttgart, wohnhaft in Frankfurt am Main, wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2026 und für den Zeitraum bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das am 31. Dezember 2030 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. |
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Tobias Reich ist derzeit kein Mitglied anderer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
An der ConBrio Beteiligungen AG, deren Vorstand Her Tobias Reich ist, ist die Unternehmensgruppe unter Wilhelm K. T. Zours, der gemäß der letzten abgegebenen Stimmrechtsmitteilung 62,23 % der Stimmrechte an der Biofrontera AG zugerechnet werden, unmittelbar die Deutsche Balaton AG, zu 100% beteiligt. Mithin besteht eine (mittelbare) geschäftliche Beziehung zwischen Tobias Reich und einem an der Gesellschaft wesentlich beteiligten Aktionär.
Darüber hinaus steht Tobias Reich nach Einschätzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft in keiner nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Alle sechs Vorschläge berücksichtigen die Ziele des Aufsichtsrats im Hinblick auf seine Zusammensetzung und sein Kompetenzprofil. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass jeder der vorgeschlagenen Kandidaten in der Lage ist, die für die Ausübung des Amtes notwendige Zeit aufzuwenden.
Lebensläufe aller sechs vorgeschlagenen Kandidaten sind auf der Internetseite der Gesellschaft
https://www.biofrontera.com/de/about-us/management-und-aufsichtsrat
abrufbar (jeweils unter Angabe ihrer wichtigsten Tätigkeiten neben der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Biofrontera AG und ihrer für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der Biofrontera AG relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen).
Der Aufsichtsrat plant in dem Fall, dass die vorgeschlagenen Kandidaten gewählt werden, Herrn Alexander Link erneut zu seinem Vorsitzenden und Frau Dr. Helge Lubenow zur stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen.
| 6. | Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts gemäß § 162 AktG |
Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erstellen gemäß § 162 AktG jährlich einen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 des Handelsgesetzbuchs) gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht). Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wurde gemäß den Vorgaben des § 162 Absatz 3 AktG durch den Abschlussprüfer geprüft. Der vom Abschlussprüfer erstellte Vermerk ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft beschließt gemäß § 120a Absatz 4 AktG über die Billigung des geprüften Vergütungsberichts.
Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025, der nebst dem Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ab der Einberufung sowie während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.biofrontera.com/de/investoren/hauptversammlung zugänglich ist, wird gebilligt. |
| II. | Weitere Angaben, Hinweise |
| 1. | Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung |
Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft, die sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Stück 6.076.862 (Angabe nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz).
Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.
| 2. | Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der Adresse
Biofrontera AG
c/o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
E-Mail: hv@gfei.de
bis spätestens
3. Juni 2026 (24:00 Uhr)
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen.
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können daher auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die der Gesellschaft nach dem Ende des vorstehend genannten Anmeldeschlusstages zugehen, werden erst mit Wirkung nach dem Tag der Hauptversammlung verarbeitet und berücksichtigt (Umschreibestopp). Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist daher bereits der am Ende des 3. Juni 2026 im Aktienregister eingetragene Bestand (technisch maßgeblicher Bestandsstichtag oder Technical Record Date).
| 3. | Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte |
Die Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch z.B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind rechtzeitige Anmeldung und Eintragung im Aktienregister erforderlich.
Vollmachten, die nicht nach Maßgabe des § 135 AktG an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person erteilt werden, bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Ein Formular zur Vollmachtserteilung, welches verwendet werden kann, aber nicht muss, wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übersendet und steht den Aktionären unter der Internetadresse
https://www.biofrontera.com/de/investoren/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 Abs. 1 Satz 2 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den vorgenannten Personen oder Vereinigungen abzustimmen.
Die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf gegenüber der Gesellschaft und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und können der Gesellschaft bis zum 9. Juni 2026, 24:00 Uhr (Eingang maßgeblich), an folgende Adresse übermittelt werden:
Biofrontera AG
c/o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
E-Mail: hv@gfei.de
Am Tag der Hauptversammlung können die Erteilung der Vollmacht, ggf. ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ggf. ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
| 4. | Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft |
Als zusätzlichen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall sind rechtzeitige Anmeldung und Eintragung im Aktienregister erforderlich.
Diese Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden aus und sind ohne konkrete Weisung des Aktionärs nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter, wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übersendet und steht den Aktionären unter der Internetadresse
https://www.biofrontera.com/de/investoren/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Die Vollmachten und Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die im Vorfeld der Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden, sind aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 9. Juni 2026, 24:00 Uhr (Eingang maßgeblich), in Textform (§ 126b BGB) an folgende Adresse zu übermitteln:
Biofrontera AG
c/o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
E-Mail: hv@gfei.de
Am Tag der Hauptversammlung können die Aktionäre noch bis zu dem Beginn der Abstimmung an der Ein- und Ausgangskontrolle Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, ändern oder widerrufen.
| 5. | Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG |
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 10. Mai 2026, 24:00 Uhr, zugegangen sein.
Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an die folgende Adresse:
Biofrontera AG
Vorstand
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): ir@biofrontera.com
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
| 6. | Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs.1, 127 AktG |
Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG nebst Begründung und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse
https://www.biofrontera.com/de/investoren/hauptversammlung
zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum Ablauf des 26. Mai 2026, 24.00 Uhr, unter der Adresse
Biofrontera AG
Vorstand
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
E-Mail: ir@biofrontera.com
zugehen und die übrigen Voraussetzungen nach § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.
| 7. | Auskunftsrecht der Aktionäre in der Hauptversammlung (§ 131 Absatz 1 AktG) |
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Gegenstände der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
| 8. | Weitergehende Erläuterungen auf der Internetseite der Gesellschaft |
Weitergehende Erläuterungen gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet abrufbar unter
https://www.biofrontera.com/de/investoren/hauptversammlung
| 9. | Internetseite, über die die Informationen gemäß § 124a AktG zugänglich sind |
Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet auf der Homepage der Gesellschaft zugänglich gemacht unter
https://www.biofrontera.com/de/investoren/hauptversammlung
| 10. | Informationen zum Datenschutz |
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
E-Mail: datenschutz@biofrontera.com
Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Aktionären und Aktionärsvertretern gestellt werden, ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.
Für Aktionäre und Aktionärsvertreter gelten die aus Art. 15-21 DSGVO aufgeführten Rechte (Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie die Rechte auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit). Im Zusammenhang mit der Löschung von personenbezogenen Daten verweisen wir auf die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und den Art. 17 Abs. 3 der DSGVO.
Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an
datenschutz@biofrontera.com
Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen die Aktionäre und Aktionärsvertreter unter folgender Adresse:
Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
E-Mail: datenschutz@biofrontera.com
Leverkusen, im April 2026
Der Vorstand
(Ende)
| Aussender: |
Biofrontera AG Hemmelrather Weg 201 51377 Leverkusen Deutschland |
|
|---|---|---|
| Ansprechpartner: | Biofrontera AG | |
| E-Mail: | info@biofrontera.com | |
| Website: | www.biofrontera.com | |
| ISIN(s): | DE000A4BGGM7 (Aktie) | |
| Börse(n): | Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt; Freiverkehr in München, Stuttgart, Tradegate BSX |
