pta20250807026
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

CA Immobilien Anlagen AG: Bestätigung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien zur Nicht-Verjährung der "BUWOG" Klage

Wien (pta026/07.08.2025/15:30 UTC+2)

Bestätigung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien zur Nicht-Verjährung der "BUWOG" Klage gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten
Der Oberste Gerichtshof hat entsprechend der Erwartungen von CA Immo die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Wien bestätigt, wonach die seitens der Gesellschaft geltend gemachten Schadenersatzansprüche im Fall "BUWOG" (Teilklage mit einem Streitwert von 1 Mio. EUR) nicht verjährt sind. Die gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien eingebrachten Revisionen der Republik Österreich und des Landes Kärnten wurden daher mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage zurückgewiesen. Diese Entscheidung klärt somit die Rechtsfrage der Verjährung hinsichtlich der Teilklage endgültig zugunsten von CA Immo. Das Verfahren wird nun mit ungewissem Ausgang in erster Instanz fortgeführt, wo über den geltend gemachten Schadenersatzanspruch dem Grunde und der Höhe nach zu entscheiden sein wird.

Über CA Immo
CA Immo ist ein Investor, Manager und Entwickler, der sich auf große, moderne Büroimmobilien in den Metropolen Deutschlands, Österreichs und CEEs spezialisiert hat. Das Unternehmen deckt die gesamte Wertschöpfungskette im Bereich der Gewerbeimmobilien ab und verfügt über eine hohe eigene Baukompetenz. Die 1987 gegründete CA Immo ist im ATX der Wiener Börse gelistet und verfügt über ein Immobilienvermögen von rund 4,9 Mrd. Euro in Deutschland (69 %), Österreich (5 %) und CEE (26 %).

(Ende)

Aussender: CA Immobilien Anlagen AG
Mechelgasse 1
1030 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Christoph Thurnberger
Tel.: +43 1 532 5907 504
E-Mail: christoph.thurnberger@caimmo.com
Website: www.caimmo.com
ISIN(s): AT0000641352 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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