pta20230420023
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

UBM Development AG: Einberufung der 142. ordentlichen Hauptversammlung der UBM Development AG

Wien (pta023/20.04.2023/14:15 UTC+2)

UBM Development AG

Wien, FN 100059 x

ISIN AT0000815402

("Gesellschaft")

Einberufung

der 142. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der UBM Development AG am Freitag, dem 19. Mai 2023, um 09:00 Uhr, Wiener Zeit, im Haus der Industrie, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 4.

I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des nichtfinanziellen Berichts (ESG-Nachhaltigkeitsbericht) und des vom Aufsichtsrat er-statteten Berichts für das Geschäftsjahr 2022

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäfts-jahr 2022

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022

7. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung

a) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3 "Veröffentlichungen"

b) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung durch Ergänzung um einen neuen § 15 "Fernteilnahme und Fernabstimmung, Übertragung und Aufzeichnung der Haupt-versammlung, virtuelle Hauptversammlung" und entsprechende Änderung der Numme-rierung der folgenden Paragraphen der Satzung

c) Beschlussfassung über redaktionelle Anpassungen der Satzung in § 4 "Höhe und Ein-teilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital"

8. Beschlussfassung über

a) den Widerruf der von der Hauptversammlung am 27. Mai 2021 beschlossenen (i) Er-mächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs. 1a und Abs. 1b AktG, sowie (ii) Ermächtigung des Vorstands gem. § 65 Abs. 1b AktG zur Veräußerung eigener Aktien; sowie

b) die neue Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs. 1a und Abs. 1b AktG sowohl über die Börse als auch außer-börslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre, das mit einem solchen Erwerb ein-hergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss); sowie

c) die neue Ermächtigung des Vorstands gem. § 65 Abs. 1b AktG zur Veräußerung ei-gener Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder durch öffentliches Angebot und unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugs-rechts) der Aktionäre; sowie

d) die Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung von eigenen Aktien.

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIO-NEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 28. April 2023 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.ubm-development.com zugänglich:

• Jahresfinanzbericht 2022, darin enthalten Jahresabschluss mit Lagebericht,

• Corporate-Governance-Bericht 2022,

• Geschäftsbericht 2022, darin enthalten:

o Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

o Bericht des Aufsichtsrats,

o Vorschlag für die Gewinnverwendung

• Nicht-finanzieller Bericht 2022 (ESG-Nachhaltigkeitsbericht),

• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8,

• Fassung der Satzung mit sämtlichen beabsichtigten Änderungen,

• Bericht gem. §§ 65 Abs. 1b iVm 153 Abs. 4 AktG (Bezugsrechtsausschluss bei Veräußerung eigener Aktien - TOP 8),

• Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022,

• Formular für die Erteilung einer Vollmacht,

• Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an den unabhängigen Stimmrechts-vertreter (IVA/Dipl.-Vw., Dipl.-Jur. Florian Beckermann, LL.M.),

• Formular für den Widerruf einer Vollmacht,

• weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG,

• vollständiger Text dieser Einberufung.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 9. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gem. § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 15. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem. § 16 Abs. 3 genügen lässt

Per E-Mail anmeldung.ubm@hauptversammlung.at

(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder UBM Development AG

Boten c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

Köppel 60

8242 St. Lorenzen/Wechsel

Per SWIFT GIBAATWGGMS

(Message Type MT598 oder MT599,

unbedingt ISIN AT0000815402 im Text angeben)

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs. 2 AktG):

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,

• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000815402 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),

• Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

• Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver-sammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 9. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.

Identitätsnachweis

UBM Development AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschei-nenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Re-gistrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZU-HALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesell-schaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptver¬sammlung teil-nimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt wer¬den können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

Per Post oder UBM Development AG

Boten c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

Köppel 60

8242 St. Lorenzen/Wechsel

Per E-Mail anmeldung.ubm@hauptversammlung.at

(Vollmachten bitte im Format PDF)

Die Vollmachten müssen spätestens bis 17. Mai 2023, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind spätestens ab 28. April 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ubm-development.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Ge-sellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persön-lich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Wi-derruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger - IVA, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptver-sammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ubm-development.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Mög-lichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dipl.-Vw., Dipl.-Jur. Florian Beckermann, LL.M. vom IVA unter Tel. +43 (0)1 8763343-30.

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am

28. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse 1100 Wien, Laaer-Berg-Straße 43, zH Herrn Mag. Ralf Mikolasch, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse

hauptversammlung@ubm-development.com oder per SWIFT an die Adresse

GIBAATWGGMS zugeht. "Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Sig-natur oder, bei Übermittlung per SWIFT, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000815402 im Text anzugeben ist.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begrün-dung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gem. § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die an¬tragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungs-ausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbe¬stätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begrün¬dung übermit-teln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktio-näre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zu-gänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 9. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Post oder Boten an 1100 Wien,

Laaer-Berg-Straße 43, zH Herrn Mag. Ralf Mikolasch, oder per E-Mail an

hauptversammlung@ubm-development.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielswei-se als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sin-ne des § 13 Abs. 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensun-terschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gem. § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzu-weisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.

3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegen¬heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tages¬ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurtei-lung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen ei¬nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gem. § 18 Abs. 2 der Satzung das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung, generelle und individuelle Beschränkungen der Re-de- und Fragezeit anordnen.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sit-zungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vor¬stand übermittelt werden. Diese Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an

hauptversammlung@ubm-development.com übermittelt werden.

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Haupt-versammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gem. § 119 Abs. 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

5. Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind spätestens ab 28. April 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft

www.ubm-development.com zugänglich.

6. Information zum Datenschutz der Aktionäre

Die UBM Development AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gem. § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpa-pierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Daten-schutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Akti-onären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO, insbeson-dere in Verbindung mit den unten genannten aktienrechtlichen Bestimmungen.

Für die Verarbeitung ist die UBM Development AG die verantwortliche Stelle. Die UBM Deve-lopment AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienst-leistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von UBM Development AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausfüh-rung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Sofern diese als Auftragsverarbeiter tätig sind, verarbeiten sie die Daten ausschließlich nach Weisung der UBM Development AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die UBM Development AG mit diesen Dienstleistungsunterneh-men eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw.

deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Perso-nen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerver-zeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezo-genen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. UBM Development AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilneh-merverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die UBM Development AG oder umgekehrt von der UBM Development AG gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichts-verfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendi-gung führen.

Jeder Aktionär hat nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verar-beitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der UBM Development AG unentgelt-lich über die E-Mail-Adresse datenschutz@ubm-development.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

UBM Development AG

Tel: +43 50 1873-100

Laaer-Berg-Straße 43

1100 Wien

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu; dies ist in Österreich die Datenschutzbehörde.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der UBM Development AG www.ubm-development.com zu finden.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesell-schaft EUR 52.305.260,-- und ist zerlegt in 7.472.180 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 7.472.180 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Ak-tien.

Wien, im April 2023 Der Vorstand

(Ende)

Aussender: UBM Development AG
Laaer-Berg-Straße 43
1100 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Christoph Rainer
Tel.: +43 664 80 1873 200
E-Mail: investor.relations@ubm-development.com
Website: www.ubm-development.com
ISIN(s): AT0000815402 (Aktie) AT0000A1XBU6 (Anleihe) AT0000A23ST9 (Anleihe) AT0000A2AX04 (Anleihe) AT0000A2QS11 (Anleihe) XS2355161956 (Anleihe)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel); Freiverkehr in Frankfurt (Scale)
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