pta20220316033
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

Addiko Bank AG: Aktienrückkaufprogramm 2022

Wien (pta033/16.03.2022/15:20 UTC+1)

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Veröffentlichung gemäß § 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2018 und Artikel 2 Abs 1 delegierte Verordnung (EU) 2016/1052

Wien, 16. März 2022 - Die Addiko Bank AG beabsichtigt, ein Rückerwerbsprogramm ("Aktienrückkaufprogramm 2022") für eigene Aktien auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 27.11.2020 gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG durchzuführen. Die Stammaktien der Addiko Bank AG notieren im Amtlichen Handel der Wiener Börse (ISIN AT000ADDIKO0) ("Aktien"). Der Vorstand der Addiko Bank AG hat am 16.03.2022 beschlossen, die Ermächtigung der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG auszuüben und das Aktienrückkaufprogramm 2022 durchzuführen.

  • Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 4 AktG: 27.11.2020
  • Tag der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 27.11.2020 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem, das zumindest innerhalb der Europäischen Union verbreitet ist (§ 65 Abs 1a S2 AktG; § 119 Abs 9 S 2 BörseG).
  • Beginn und voraussichtliche Dauer des Aktienrückkaufprogramms 2022: 22.03.2022 bis längstens 30.06.2022.
  • Aktiengattung, auf die sich das Aktienrückkaufprogramm 2022 bezieht: Inhaberaktien.
  • Beabsichtigtes Volumen: bis zu 55.000 Stück Aktien, diese entsprechen rund 0.3% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft. Der größtmögliche Geldbetrag, der für das Aktienrückkaufprogramm 2022 zugewiesen wird, beträgt EUR 569.034.
  • Höchster und niedrigster zu leistender Gegenwert je Aktie: Der Gegenwert je Aktie darf jeweils den arithmetischen Mittelwert der von der Wiener Börse veröffentlichten offiziellen Schlusskurse der an der Wiener Börse notierten Aktien der Addiko Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden 20 Börsetagen nicht um mehr als 20% übersteigen oder unterschreiten.
  • Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse.
  • Zweck des Rückerwerbs: Der Rückerwerb dient dem Zweck eines Angebotes der Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Addiko Bank AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens im Rahmen des variablen Vergütungsprogramms.
  • Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Aktien: Das Aktienrückkaufprogramm 2022 hat keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien.
  • Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft: Es wurden und werden keine Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft eingeräumt.

Aktienrückkäufe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2022 erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 einzuhalten hat.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die gemäß §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Angaben werden auf der Internetseite der Addiko Bank AG https://www.addiko.com/aktienrueckkauf veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung ersetzt die Veröffentlichung nach § 65 Abs 1a AktG (§ 119 Abs 10 BörseG).

Diese Veröffentlichung stellt kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien oder eine Einladung, solche Angebote zu stellen dar, und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Aktien anzunehmen oder das Aktienrückkaufprogramm 2022 durchzuführen.

Rückfragen:
Constantin Gussich
Head of Investor Relations & Group Corporate Development
constantin.gussich@addiko.com, +43 664 884 268 31

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Über Addiko Gruppe

Die Addiko Gruppe besteht aus der Addiko Bank AG, der österreichischen Mutterbank mit Sitz in Wien (Österreich), die an der Wiener Börse notiert und von der österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie der Europäischen Zentralbank als konzessioniertes Kreditinstitut beaufsichtigt wird, und sechs Tochterbanken, die in fünf CSEE-Ländern registriert, konzessioniert und tätig sind: Kroatien, Slowenien, Bosnien & Herzegowina (wo die Addiko Gruppe zwei Banken betreibt), Serbien und Montenegro. Mit ihren sechs Tochterbanken betreut die Addiko Gruppe zum 31. Dezember 2021 rund 0,8 Millionen Kunden im CSEE-Raum über ein gut verteiltes Netzwerk von 155 Filialen sowie moderne digitale Bankvertriebskanäle.

Die Addiko Gruppe positionierte sich mit einer klaren Strategie als spezialisierter Bankkonzern für Consumer und kleine und mittlere Unternehmen (SME) mit dem Schwerpunkt auf dem Ausbau des Consumer- und SME-Kreditgeschäfts sowie des Zahlungsverkehrs („Fokusbereiche"). In diesem Bereich bietet die Addiko Gruppe unbesicherte Kreditprodukte für Konsumenten sowie Betriebsmittelkredite für ihre SME-Kunden an, und finanziert sich überwiegend über Privatkundeneinlagen. Die Addiko Gruppe hat ihre Kreditportfolios in den Bereichen Mortgage, Public Finance und Large Corporates („Nicht-Fokusbereiche") in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert und auf diese Art und Weise liquide Mittel und Kapital für das sukzessive Wachstum ihrer Portfolios in den Bereichen Consumer und SME bereitgestellt.

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Aussender: Addiko Bank AG
Wipplingerstraße 34 / 4.OG
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Ansprechpartner: Addiko Investor Relations Team
Tel.: +43 (0) 50232-3388
E-Mail: investor.relations@addiko.com
Website: www.addiko.com
ISIN(s): AT000ADDIKO0 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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