pta20190718023
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Kremlin AG: Ca. 69.000,00 Eur nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag zum 30.06.2019

Heidenheim (pta023/18.07.2019/14:05 UTC+2) Ca. 69.000,00 Eur nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag zum 30.06.2019

Im Vorfeld der am 31.07.2019 stattfindenden Hauptversammlung geben wir folgende vorläufige Bilanzkennzahlen zum 30.06.2019 bekannt.

Die Aktivaseite gliedert sich in zwei große Bilanzpositionen auf. Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit ca. 260.000,00 Eur sowie die Forderungen mit ca. 106.000,00 Eur bewertet.

Die Passivseite weist Rückstellungen i.H.v. 363.000,00 Eur sowie Verbindlichkeiten i.H.v. 75.000,00 Eur bei einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von ca. 69.000,00 Eur aus.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens beinhalten Beteiligungen an der AGS Portfolio AG (Stück 72.000) mit EUR 17.280,00 Eur, an der KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A. (Stück 7.300) mit 36.500,00 Eur und an der Karwendelbahn AG (Stück 4.000) mit 208.000,00 Eur.

Die Forderungen teilen sich auf in sonstige Vermögensgegenstände mit 34.000,00 Eur, Darlehen gegen die VCI Venture Capital und Immobilien AG mit 66.000,00 Eur sowie in Forderungen gegen das Finanzamt i.H.v. 6.000,00 Eur.

Die Rückstellungen i.H.v. 363.000,00 Eur gliedern sich wie folgt auf.
Rückstellung für Aufsichtsratsvergütung 2013 bis 2019 EUR 76.430,00.
Rückstellung für Ansprüche des ehemaligen Vorstands Wolfgang W. Reich aus dem Dienstvertrag für die Jahre 2012-2016: EUR 64.500.
Rückstellung für Zwangsgeld der BaFin samt Prüfung EUR 140.000,00.
Rückstellung für Prozesskosten EUR 15.000,00.
Rückstellung für Kosten Hauptversammlung: EUR 17.000,00.
Rückstellung für Prüfung Jahresabschluss: EUR 30.000,00.
Sonstige Rückstellungen EUR 20.530,00.

Die Verbindlichkeiten beinhalten einen Betrag i.H.v. 35.518,50 Eur gegen Herrn Wolfgang W. Reich.

Die restlichen Verbindlichkeiten sind viele kleinere Positionen unter 10.000,00 Eur.

Der nicht gedeckte Fehlbetrag beträgt somit ca. 69.000,00 Eur.

Durch die entsprechende Kapitalherabsetzung auf null und anschließender Kapitalerhöhung auf 91.000,00 Eur, vgl. hierzu Hauptversammlungseinladung für die Hauptversammlung am 31.07.2019, wird dieser nicht gedeckte Fehlbetrag entsprechend ausgeglichen werden.

Durch den Wegfall der Börsennotiz und den damit verbundenen Kosten wird eine nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen Lage möglich.

Anschließend wird ein positives Eigenkapital von 20.000,00 Eur verbleiben.
Herr Wolfgang Wilhelm Reich und Herr Wolfgang Erhard Reich leisten einen Sanierungsbeitrag in Form eines Forderungsverzichts in Höhe von EUR 35.000,00.

Das Eigenkapital erhöht sich an diesem Betrag entsprechend zusätzlich.

Die Forderungsverzichte sind an die Bedingung gebunden, dass keine Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung von Aktionären angestrengt werden.

Weitere Risiken für die Gesellschaft bestehen insbesondere aus Maßnahmen der BaFin aufgrund von möglichen Gesetzesverstößen, vgl. bisherige Ad-hoc-Mitteilungen.

Der Abschlussprüfer sieht keine positive Fortführungsprognose, da der Kapitalschnitt erst beschlossen werden muss.

Die Maßnahmen sind alternativlos, da sonst zukünftig wahrscheinlich ein Insolvenzantrag notwendig werden könnte.

(Ende)

Aussender: Kremlin AG
Tannhäuserweg 44
89518 Heidenheim
Deutschland
Ansprechpartner: Kremlin AG
E-Mail: info@kremlin-aktie.de
Website: www.kremlin-aktie.de
ISIN(s): DE000A1PHFR2 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin, München
|