pta20190603034
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Kremlin AG: Kriminalpolizei bringt widerwillig Unterlagen der Kremlin AG zurück

Heidenheim (pta034/03.06.2019/14:30 UTC+2) Am 23.05.2019 hat das Amtsgericht Heidenheim die Beschlagnahme von Unterlagen von u.a. der Kremlin AG abgelehnt.

Im Beschluss des Amtsgerichts Heidenheim wurde ausgeführt, dass die Unterlagen unverzüglich der Kremlin AG zurückzugeben sind.

Die Kriminalpolizei Heidenheim hat sich geweigert, die Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

Die Kremlin AG hat daraufhin die Kriminalpolizei am Freitag, den 24.05.2019 aufgefordert, die Unterlagen unverzüglich zurückzubringen.

Dieser Fristsetzung ist die Kriminalpolizei Heidenheim nicht gefolgt.

Daraufhin hat die Kremlin AG Klage gegen das Land Bayern auf Herausgabe der Unterlagen beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht.

Auch am Montag, den 27.05.2019 weigerte sich die Kriminalpolizei Heidenheim, die Unterlagen zurückzugeben.

Die Rückgabe der Unterlagen erfolgte schlussendlich dann am Dienstag, den 28.05.2019 um 13:30 Uhr.

Die Unterlagen wurden also erst fünf Tage nach dem Beschluss des Amtsgerichts Heidenheim an die Kremlin AG zurückgegeben.

Nach vorläufiger Sichtung, gehen wir davon aus, dass nicht alle Unterlagen vollständig zurückgegeben worden sind.

Gem. §§ 109/110 StPO hätten die Unterlagen, die beschlagnahmt wurden, versiegelt werden müssen.

Eine Versiegelung hat entgegen den entsprechenden Vorschriften nicht stattgefunden.

Der Kriminalpolizist Johann Wagner hat bestätigt, dass keine Versiegelung vorgenommen wurde.

Die Staatsanwaltschaft hält sich offensichtlich nicht an gesetzliche Regelungen und führt sich auf, als hätte sie das Recht gepachtet.

Es handelt sich um einen Justizskandal erster Güte, was sich hier die Beteiligten alles erlauben.

Erinnert werden darf in diesem Zusammenhang daran, dass die Durchsuchungen aufgrund einer falschen Verleumdung durch den Vize-Bürgermeister von Mittenwald, Herrn Gerhard Schöner, stattgefunden haben.

Weiter wurde uns mitgeteilt, dass der Kriminalpolizist Johann Wagner bei der Hausdurchsuchung einem Beteiligten vor der Haustüre in aller Öffentlichkeit die Hose zur Durchsuchung heruntergezogen hat und mitgeteilt hat, dass wenn er nicht kooperiere, dann könne man auch das Fernsehen oder die Presse holen und ihn entsprechend öffentlich vorführen.

Herr Johann Wagner hat auch nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht hingewiesen.

Offensichtlich meinen die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizisten, sie hätten Narrenfreiheit und können sich alles erlauben.

So viel zu rechtsstaatlichen Maßnahmen, die in Deutschland von Staatsanwälten und Kriminalpolizisten durchgeführt werden.

(Ende)

Aussender: Kremlin AG
Tannhäuserweg 44
89518 Heidenheim
Deutschland
Ansprechpartner: Kremlin AG
E-Mail: info@kremlin-aktie.de
Website: www.kremlin-aktie.de
ISIN(s): DE000A1PHFR2 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin, München
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