pta20190312038
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

BKS Bank AG: Bericht des Vorstands der BKS Bank AG zum Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2019

Klagenfurt, 12. März 2019 (pta038/12.03.2019/18:14 UTC+1) Der Vorstand der BKS Bank AG erstattet folgenden Bericht über die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter im Rahmen des beabsichtigten Mitarbeiterbeteiligungspro-gramms 2019:

Ermächtigung durch die Hauptversammlung:
Mit Hauptversammlungsbeschluss der BKS Bank AG vom 09. Mai 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG zu erwerben. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20% unterschreiten oder übersteigen. Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung und endete somit am 08. November 2020. Der Hauptversamm-lungsbeschluss vom 09. Mai 2018 wurde am 09. Mai 2018 auf der Homepage der BKS Bank AG veröffentlicht.

In Ausnützung dieser Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z4 und Z 8 AktG hat der Vorstand der BKS Bank AG am 11. Juni 2013 ein Aktienrückkaufprogramm für BKS-Stammaktien beschlossen. Zweck dieses Aktienrückkaufprogramms war in erster Linie, diese BKS-Stammaktien zur Deckung der BKS-Mitarbeiterprogramme und BKS-Führungskräfteprogramme 2013-2015 zu verwenden, wobei sich der Vorstand jedoch vorbehalten hat, die zurückgekauften Aktien auch für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden. Dieses Aktienrückkaufprogramm wurde im Zeitraum vom 19. Juni 2013 bis 24. Juni 2013 durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 100.000 BKS-Stamm Stückaktien, die 0,323 % des damaligen Grundkapitals entsprachen, börslich und außerbörslich zurückgekauft.

In Ausnützung dieser Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z4 und Z 8 AktG hat der Vorstand der BKS Bank AG am 20. Februar 2019 ein Aktienrückkaufprogramm für BKS-Stammaktien beschlossen. Zweck dieses Aktienrückkaufprogramms war in erster Linie, diese BKS-Stammaktien zur Deckung der BKS-Mitarbeiterprogramme und BKS-Führungskräfteprogramme 2019-2021 zu verwenden, wobei sich der Vorstand jedoch vorbehalten hat, die zurückgekauften Aktien auch für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden. Dieses Aktienrückkauf-programm wurde im Zeitraum vom 25. Februar bis 01. März 2019 durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 100.000 BKS-Stamm Stückaktien, die 0,291% des damaligen Grundkapitals entsprachen, börslich und außerbörslich zurückgekauft.

Ausübung der Ermächtigung:
Im Rahmen dieser Ermächtigung wurde ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm für 2019 ausgearbeitet. Das Programm ist so konzipiert, dass es in den Folgejahren mit den gleichen Eckpunkten wiederholt werden könnte. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Durchführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auch in den Folgejahren. Der Vorstand der BKS Bank AG hat bis zum 12. März 2019 die Grundsätze des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2019 ausgearbeitet. Diese bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats, die frühestens zwei Wochen nach Veröffentlichung dieses Berichts erteilt werden darf.

Grundsätze und Leistungsanreize des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms:
Mit diesem Angebot soll den bezugsberechtigten Mitarbeitern und Führungskräften die Möglichkeit geboten werden, sich an der BKS Bank AG zu beteiligen, um so auch einen Beitrag zur Verbreiterung der Aktionärsstruktur, Erhöhung des Streubesitzanteils und damit zur Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit der BKS Bank AG zu leisten. Weiters soll damit die Bindung der Mitarbeiter und Führungskräfte an ihren Arbeitgeber gestärkt werden.

Anzahl und Aufteilung der auszugebenden Aktien:
Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2019 werden insgesamt bis zu 18.000 Stück BKS-Stammaktien angeboten. Dies entspricht 0,042 % am gesamten Grundkapital und 0,044 % der gesamten Stammaktien der BKS Bank AG. Je Erwerber ist für den freiwilligen Bezug keine Mindest-Stückanzahl vorgesehen. Die relevante Stückzahl an BKS-Stammaktien, die ein Mitarbeiter freiwillig zeichnen kann, ist einerseits mit der vereinbarten Höhe der Bilanzremuneration (inklusive der Aktienzuteilung aus der Bilanzremuneration, d.h. erhält ein Mitarbeiter eine Bilanzremuneration von EUR 1.000,-- oder mehr, so wird automatisch 1/4 der Bilanzremuneration in BKS-Stammaktien zugeteilt) begrenzt. Andererseits ist die Obergrenze für den steuerlich begünstigten Erwerb in Höhe von EUR 3.000,-- zu berücksichtigen. Maßgeblich ist der jeweils niedrigere Betrag.
Führungskräfte erhalten einen variablen Gehaltsbestandteil, der durch BKS Stammaktien bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 3.000,-- im Rahmen dieses Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes steuerbegünstigt abgegolten wird.

Eingeräumte Optionen für Mitarbeiter und Führungskräfte:
Das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2019 richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte der BKS Bank AG, die in Österreich beschäftigt sind bzw. von der BKS Bank AG in eine österreichische Tochtergesellschaft der BKS Bank AG entsandt wurden, und ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben.

Zeitraum des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms:
Das Angebot gilt voraussichtlich von 03. April 2019 bis 17. April 2019

Ausgabepreis:
Der Ausgabepreis der BKS-Stammaktien entspricht dem Schlusskurs der BKS-Stammaktien an der Wiener Börse am letzten Tag der Zeichnungsfrist.

Lieferung der Aktien:
Die im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms erworbenen BKS-Stammaktien werden voraussichtlich am 26. April 2019 geliefert und auf die bekanntgegebenen Wertpapierdepots übertragen.

Zuteilungsverfahren:
Bei einer Überzeichnung des Angebots, d.h. wenn insgesamt mehr als die angebotenen 18.000 Stück BKS-Stammaktien gezeichnet werden, er-folgt die Zuteilung prozentuell entsprechend dem Verhältnis der Überzeichnung zur Gesamtzahl der angebotenen BKS-Stammaktien, d.h. jeder Zeichner erhält im Ausmaß der Überzeichnung eine prozentuell niedrigere Zuteilung (Beispiel: bei einer Überzeichnung von 5 % erhalten alle Zeichner eine um 5 % geringere Zuteilung). Dabei behält sich die BKS Bank AG notwendige Kürzungen bei der Zuteilung vor.

Übertragbarkeit der Optionen:
Die Optionen unter dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2019 sind nicht übertragbar und stehen nur den jeweils berechtigten BKS-Mitarbeitern persönlich zu.

Behaltefrist:
Der Erwerb der BKS-Stammaktien ist unter den Voraussetzungen des § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG bis zu einem Betrag von EUR 3.000,-- jährlich von der Einkommenssteuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt für den Vorteil aus dem begünstigten Erwerb. Dies gilt nur, wenn der Erwerber die Stammaktien nicht vor Ablauf des fünften auf das Kalenderjahr des Erwerbs folgenden Jahres unter Lebenden überträgt.

Allfällige Auswirkungen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auf die Börsezulassung der Stammaktien der BKS Bank AG: Keine.

Klagenfurt, am 12. März 2018

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: BKS Bank AG
St. Veiter Ring 43
9020 Klagenfurt
Österreich
Ansprechpartner: Mag. Herbert Titze
Tel.: 0463-5858-120
E-Mail: herbert.titze@bks.at
Website: www.bks.at
ISIN(s): AT0000624705 (Aktie) AT0000624739 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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