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Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

BKS Bank AG: Bericht des Aufsichtsrates der BKS Bank AG über die Zuteilung von Aktien an den Vorstand als Teil des variablen Bezuges

Klagenfurt (pta036/31.03.2026/15:40 UTC+2)

Der Aufsichtsrat der BKS Bank AG erstattet folgenden Bericht über die Zuteilung von Aktien an die Mitglieder des Vorstands der BKS Bank AG als Teil ihrer variablen Vorstandsbezüge gemäß Vergütungsrichtlinie der BKS Bank AG.

Ermächtigung durch die Hauptversammlung:

Mit Hauptversammlungsbeschluss der BKS Bank AG vom 29. Mai 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG zu erwerben. Diese Ermächtigung galt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. Der Hauptversammlungsbeschluss vom 29. Mai 2020 wurde am 29. Mai 2020 auf der Homepage der BKS Bank AG über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung veröffentlicht.

Mit Hauptversammlungsbeschluss der BKS Bank AG vom 08. Mai 2024 wurde die in der Hauptversammlung vom 25. Mai 2022 erteilte Ermächtigung widerrufen und durch eine neue Ermächtigung ersetzt. Der Vorstand der BKS Bank AG wurde gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zu lässigen Höchstausmaß zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu erwerben. Der Handel in eigenen Aktien als Erwerbszweck wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20 % unterschreiten oder übersteigen. Diese Ermächtigung gilt bis zum 08. November 2026. Der Hauptversammlungsbeschluss vom 08. Mai 2024 wurde gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung und auf der Homepage der BKS Bank AG veröffentlicht.

In Ausnützung dieser Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG hat der Vorstand der BKS Bank AG am 09. Februar 2022 ein Aktienrückkaufprogramm für BKS-Stammaktien beschlossen. Dieses Aktienrückkaufprogramm wurde im Zeitraum vom 14. bis 25. Februar 2022 durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 100.000 BKS-Stamm Stückaktien, die 0,23% des Grundkapitals entsprachen, börslich und außerbörslich zurückgekauft.

Ausübung der Ermächtigung:

Der Vorstand und der Aufsichtsrat beabsichtigen nunmehr, bis zu 11.000 Stück BKS Bank Stammaktien die im Weg des Aktienrückkaufprogrammes 2022 rückgekauft wurden, für die variablen Vorstandsbezüge gemäß Vergütungsrichtlinie der BKS Bank, die in der Hauptversammlung vom 08. Mai 2024 beschlossen wurde, zu verwenden.

Anzahl und Aufteilung der auszugebenden Aktien:

Gemäß Artikel 94 (1) lit. l und m der Richtlinie 2013/36/EU bzw. Rz 282ff der EBA-Leitlinie für eine solide Vergütungspolitik (EBA/GL/2021/04) und gemäß der Z 11 der Anlage zu § 39 BWG erfolgt die Auszahlung der variablen Vergütung an die Vorstandsmitglieder zu 50 % in bar und zu 50 % in BKS Bank Stammaktien.

Entsprechend der Vergütungsrichtlinie der BKS Bank basiert der variable Anteil der Vorstandsbezüge für alle Vorstandsmitglieder ausschließlich auf dem Grundsatz der Leistungsorientierung, wobei quantitative und qualitative Kriterien für die Bemessung maßgebend sind.

Für den Anteil der variablen Vorstandsbezüge in Aktien werden insgesamt bis zu 11.000 Stück BKS-Stammaktien (ISIN: AT0000624705) angeboten. Dies entspricht 0,02% am gesamten Grundkapital und der gesamten Stammaktien der BKS Bank AG. Die variable Vergütung des Vorstands wird für jedes Vorstandsmitglied einzeln bemessen und basiert auf dem Grad der jeweiligen Zielerreichung.

Die Festlegung der Höhe des Anteils der variablen Vergütung in BKS Bank Stammaktien erfolgt durch den Vergütungsausschuss der BKS Bank und wird separat veröffentlicht.

Ausgabepreis: Keiner. Die BKS-Stammaktien werden als Teil der variablen Vorstandsbezüge zugeteilt.

Lieferung der Aktien: Die zugeteilten BKS-Stammaktien werden voraussichtlich am 15. Mai 2026 außerhalb der Börse geliefert und auf die bekanntgegebenen Wertpapierdepots übertragen.

Behaltefrist: Die zugeteilten BKS-Stammaktien unterliegen einer dreijährigen Behalte- bzw. Sperrfrist und dürfen von Vorstandsmitgliedern in dieser Zeit nicht verkauft werden.

Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung der Stammaktien der BKS Bank AG: Keine.

Die BKS Bank beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.bks.at, zu erfüllen.

Klagenfurt, am 31. März 2026

Der Aufsichtsrat

(Ende)

Aussender: BKS Bank AG
St. Veiter Ring 43
9020 Klagenfurt
Österreich
Ansprechpartner: Dr. Dieter Kohl
Tel.: 0463-5858-139
E-Mail: dieter.kohl@bks.at
Website: www.bks.at
ISIN(s): AT0000624705 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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