pte20170809016 Technologie/Digitalisierung, Medien/Kommunikation

191.000 Dollar: Handy-Rechnung bleibt unbezahlt

Geschockter Kunde muss fremdverschuldete Kosten nicht übernehmen


Rechnungs-Schock: Australier gewann vor Gericht (Foto: flickr.com/espensorvik)
Rechnungs-Schock: Australier gewann vor Gericht (Foto: flickr.com/espensorvik)

Melbourne (pte016/09.08.2017/12:30) Nach einem längeren Rechtsstreit kann der Australier Kim Beveridge endlich aufatmen: Der Supreme Court Victoria http://supremecourt.vic.gov.au hat entschieden, dass er seine Telefon-Rechnung in Höhe von 191.453 Dollar (rund 163.000 Euro) nun doch nicht bezahlen muss. Das australische Telekommunikationsunternehmen Telechoice http://telechoice.com.au hatte die Rechnung zuvor ausgestellt, nachdem das Telefon von Beveridge auf einer Geschäftsreise in Barcelona gestohlen wurde. Das Gerät wurde von den Dieben 20 Stunden lang ausgiebig verwendet, was enorme Kosten für Beveridge verursachte.

Die Räuber haben in 20 Stunden insgesamt 4.484 Anrufe getätigt und Tausende SMS gesendet, die meisten davon von Australien nach Lettland. Das Daten-Roaming, die Anrufumleitung und der SMS-Dienst ins Ausland wurden also aktiviert. Als Beveridge zurück in Australien war, erhielt er die Rechnung dafür präsentiert. Obwohl er die Anrufe nachweislich nicht getätigt hatte, bot er an, dem zuständigen Telekommunikationsanbieter 8.000 Dollar als Entschädigung zu bezahlen. Telechoice lehnte dieses Angebot jedoch ab.

Hartnäckig vor Gericht

Der australische Anbieter, welcher das mobile Netzwerk Telstra http://telstra.com.au verwendet, um seine Dienste an den Mann zu bringen, lud Beveridge stattdessen vor Gericht. Das County Court of Victoria http://countycourt.vic.gov.au bezeichnete die Rechnung in Höhe von 191.000 Dollar als skrupellos, daraufhin senkte Telechoice den Betrag auf 34.945 Dollar (rund 29.736 Euro). Der Telekommunikationskonzern wollte allerdings nicht locker lassen und brachte den Fall bis an den Supreme Court.

Der Supreme Court schlug sich schnell auf die Seite von Beveridge. In erster Linie, weil die Rufumleitung und der SMS-Dienst nicht in dem internationalen Roaming-Dienst enthalten waren, dem Beveridge vertraglich zugestimmt hat. Die Entscheidung lautet: Telechoice muss die Kosten des nun erleichterten Kunden übernehmen. Eine Berufung seitens Telechoice wurde abgelehnt.

Ohne Anwalt keine Chance

Jonathan Evans, der Rechtsanwaltvon Kim Beveridge, meint, der Sieg ist sehr zufriedenstellend für seinen Klienten, denn er wurde für etwas rechtlich verfolgt, das nicht seiner Kontrolle unterstand. "Der einzige Fehler, den er gemacht hat, ist 20 Stunden zu warten, bevor er den Diebstahl meldete", erklärte Evans.

Laut Evans hatte nicht einmal der Ombudsmann für Telekommunikation rechtliche Grundlage in dem Fall zu intervenieren, weil der Betrag über 50.000 Dollar lag. "Die meisten Leute glauben, der Ombudsmann kann helfen. Aber da es eine Obergrenze gibt, war Beveridge dazu gezwungen, Anwälte für die Prozesse einzuschalten, was ihn viel Geld aus eigener Tasche kostete", sagt Evans.

(Ende)
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