pta20160818028
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Karwendelbahn AG: Stellungnahme zur Aufstellung des neuen Bebauungsplans für die Karwendelbahn / Karwendelbahn ohne Zukunft

Mittenwald (pta028/18.08.2016/15:56 UTC+2) Am 12.07.2016 fand eine Gemeinderatssitzung mit folgenden Tagesordnungspunkten im Rathaus von Mittenwald statt.

TOP 1: Vorlage der Jahresrechnung 2015; Durchführung der örtlichen Prüfung

TOP 2: Neuerlass der Gebührensatzung für das Geigenbaummuseum Mittenwald

TOP 3: Bebauungsplan Nr. 47 "Im Schwarzenfeld/ Alpenkorpsstraße" (Sondergebiet Berg- und Wintersport); Aufstellungsbeschluss, Vorentwurf

TOP 4: Kenntnisnahmen und Sonstiges

An der Gemeinderatssitzung nahmen 18 Gemeinderatsmitglieder teil.

Sämtliche Gemeinderatsmitglieder stimmten dem neuen Bebauungsplan zu.

Die geplante Satzung und die entsprechenden Pläne hierzu wurden im Schnelldurchgang vorgestellt, sodass eine sorgfältige Befassung mit dem Thema für kein Gemeinderatsmitglied möglich war.

Begründet wurde die Aufstellung des neuen Bebauungsplans damit, dass eine Bodenspekulation im Bereich der Karwendelbahn unterbunden werden soll.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob es Aufgabe von Gemeinderatsmitgliedern ist, das Vermögen der Karwendelbahn AG zu entwerten bzw. die Aktionäre der Karwendelbahn AG faktisch zu enteignen.

Offensichtlich ist es der Plan von Herrn Bürgermeister Hornsteiner und Herrn Schöner durch die Entwertung der Grundstücke die Konsortium AG zu nötigen, ihre Aktien an den Markt Mittenwald billig zu veräußern.

Aufgrund dieses Gemeinderatsbeschluss wird zu prüfen sein, ob die Gemeinderatsmitglieder und insbesondere Herr Bürgermeister Hornsteiner und stellv. Bürgermeister Schöner Strafgesetze verletzt haben, insbesondere durch die Aussage am Ende der Gemeinderatssitzung, durch die der Bürgermeister den Gemeinderäten und der Öffentlichkeit mitgeteilt hat, dass er die Hoffnung verbindet, durch diesen Beschluss, zeitnah eine Lösung für das Thema Karwendelbahn gefunden zu haben.

Offensichtlich geht der Bürgermeister Hornsteiner davon aus, die Konsortium AG zu einem Verkauf der Aktien der Karwendelbahn AG nötigen zu können, indem er die Grundstücke der Karwendelbahn faktisch wertlos macht.

Die Gemeinderatsmitglieder folgten dem Bürgermeister Hornsteiner ohne Ausnahme.

Wie dem Bebauungsplan zu entnehmen ist, befinden sich auf dem gesamten Areal lediglich 3 kleine Baufenster.

Dies bedeutet faktisch, dass auf dem gesamten Areal keine weitere Neubebauung möglich ist.

Die vorhandenen Grundstücksflächen wurden als Parkplätze und sonstige Flächen ausgewiesen.

Durch diesen Beschluss sollen die Grundstücke entwertet werden.

Wie allgemein bekannt ist, benötigt die Karwendelbahn AG eine neue Steuerung, um den Fahrbetrieb garantieren zu können. Es war geplant, die Steuerung im kommenden Jahr zu erwerben.

Die Anschaffungskosten liegen im hohen sechsstelligen Bereich.

Die Karwendelbahn AG hat diese finanziellen Mittel nicht und ist auf Darlehen angewiesen, um diese Anschaffung finanzieren zu können.

Um eine Finanzierung von einer Bank zu erhalten, müssen der Bank werthaltige Sicherheiten geboten werden können.

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans sind die Grundstücke der Karwendelbahn AG faktisch wertlos und können somit als Sicherheit für ein Darlehen nicht herangezogen werden.

Mit dem Gemeinderatsbeschluss soll wohl sichergestellt werden, dass die Karwendelbahn AG nicht in der Lage ist, eine neue Steuerung zu erwerben.

Dies wird dazu führen, dass auf absehbare Zeit die Karwendelbahn ihr operatives Geschäft einstellen muss, sobald an der Steuerung ein entsprechender Schaden auftritt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans hat der Gemeinderat, offensichtlich ohne sich über die Konsequenzen dieser Entscheidung im Klaren zu sein, das Todesurteil für den Betrieb der Karwendelbahn AG gesprochen.

Sollte dieser Beschluss nicht aufgehoben werden, wird die Bahn schließen müssen!

An dieser Stelle möchten wir die Gemeinderatsmitglieder daran erinnern, dass im März 2013 die Gesellschaft nach der Ära Bender/ Hornsteiner zahlungsunfähig war.

Die Gehälter der Mitarbeiter im Monat März/April/ Mai und Juni 2013 konnten nur aufgrund eines kurzfristigen Darlehens einer ortsansässigen Bank ausbezahlt werden.
Zum damaligen Zeitpunkt waren die Grundstücke noch etwas wert und konnten als Sicherheit für den kurzfristigen Kredit verwendet werden.

Dies ist heute nicht mehr möglich!

Wäre ein solcher Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan bereits vor 3 Jahren gefasst worden, wäre die Karwendelbahn AG bereits vor 3 Jahren insolvent gewesen und der Bahnbetrieb hätte eingestellt werden müssen.

Die Aussage von Herrn Bürgermeister Hornsteiner, alles für die Bahn zu tun, ist eine Farce.

Herr Bürgermeister Hornsteiner ist vielmehr der Totengräber der Karwendelbahn.

Warum soll ausgerechnet jetzt nach fast 50 Jahren ein Bebauungsplan beschlossen werden, der für die Karwendelbahn äußerst nachteilig ist?

Die Karwendelbahn AG wird mit allen juristischen Mitteln gegen den Bebauungsplan vorgehen und wird auch nicht davor zurückschrecken Mitglieder des Gemeinderats oder die Bürgermeister Hornsteiner und Schöner persönlich auf Schadenersatz zu verklagen und beantragen, dass strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Die Gemeinderatsmitglieder wären gut beraten, wenn sie sich zukünftig vor ihren Beschlüssen juristischen Sachverstand einholen würden.

Von Herrn Bürgermeister Hornsteiner wurden Sie offensichtlich nicht über die wirtschaftlichen Folgen informiert.

An der Karwendelbahn AG ist die Marktgemeinde Mittenwald zweitgrößter Aktionär der Gesellschaft und schädigt die Gesellschaft und sich selbst.

Die Verantwortlichen sollten mal ihren gesunden Menschenverstand einschalten.

Weiter wird zu prüfen sein ob Untreuehandlungen bereits stattgefunden haben, da die Aktien des Markts Mittenwald stark an Wert verloren haben, letztlich durch das Handeln von Herrn Bürgermeister Hornsteiner und der Gemeinderäte.

Der Markt Mittenwald verstößt vorsätzlich gegen seine Treuepflichten als Aktionär,
d. h. jeglichen Schaden von der Gesellschaft fernzuhalten.

Vgl. Kommentierungen zu § 53 a AktG.

Aufgrund dieser Konstellation ist die Aufstellung eines Bebauungsplans, um der Karwendelbahn AG vorsätzlich Schaden zuzufügen, rechtswidrig und führt zu Schadenersatzansprüchen der Karwendelbahn AG sowie deren Aktionäre gegen den Markt Mittenwald und ggfls. auch persönlich gegen die entsprechenden Gemeinderatsmitglieder.

Die Gemeinderatsmitglieder haben offensichtlich vorsätzlich und grob sorgfaltswidrig einen Beschluss gefasst, ohne sich sorgfältig mit den Auswirkungen eines solchen Beschlusses zu befassen.

Da der Bürgermeister Hornsteiner und die Gemeinderäte die Zukunftsfähigkeit der Karwendelbahn im hohen Maß gefährden, können wir nur jedem Freund der Karwendelbahn empfehlen uns zu besuchen, so lange die Bahn noch fährt.

Sobald ein größerer Schaden an der Steuerung auftritt der nicht repariert werden kann, wird die Bahn stillstehen müssen, da dann die erforderlichen Geldmittel nicht aufgebracht werden können.

Aufgrund der jetzigen Verhältnisse in Mittenwald wird kein Investor bereit sein, Kapital in die Bahn zu investieren.

Mittenwald wird ohne Bergbahn ins touristische Nirwana abstürzen!

Nunmehr sind die Bürger und Vermieter gefordert, dieses Treiben im Mittenwalder Rathaus zu hinterfragen und dafür zu kämpfen, dass die Karwendelbahn eine Zukunft hat.

Mit freundlichen Grüßen

KARWENDELBAHN AG

(Ende)

Aussender: Karwendelbahn AG
Alpenkorpsstraße 1
82481 Mittenwald
Deutschland
Ansprechpartner: Aniko Köpf
Tel.: +49 8823 937676-0
E-Mail: service@karwendelbahn.de
Website: www.karwendelbahn.de
ISIN(s): DE0008257601 (Aktie)
Börse(n): -
|