pta20160404024
Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

KSB Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Europaweite Verbreitung gemäß §121 AktG

Frankenthal (pta024/04.04.2016/16:26 UTC+2) KSB Aktiengesellschaft

Frankenthal/Pfalz

ISIN: DE0006292006 und DE0006292030
WKN: 629 200 und 629 203

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre zu der am Mittwoch, den 11. Mai 2016, 15:00 Uhr, im CongressForum Frankenthal (Pfalz), Stephan-Cosacchi-Platz 5, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KSB Aktiengesellschaft nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB sowie § 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Daher entfällt eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der im Jahresabschluss der KSB Aktiengesellschaft ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von Euro 9.857.123,62, wird unter Berücksichtigung von § 21 der Satzung wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende:

von Euro 5,50 je Stamm-Stückaktie; das sind bei 886.615 Stück dividendenberechtigten Stamm-Stückaktien Euro 4.876.382,50
von Euro 5,76 je Vorzugs-Stückaktie; das sind bei 864.712 Stück dividendenberechtigten Vorzugs-Stückaktien Euro 4.980.741,12


Die Dividende ist zahlbar am 12. Mai 2016.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für dieses Geschäftsjahr erteilt.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für dieses Geschäftsjahr erteilt.

5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Mannheim, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 bestellt.

Der Aufsichtsrat hat sich von der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Erklärung über den Umfang der geschäftlichen, finanziellen, persönlichen und sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Gesellschaft und Unternehmen des KSB-Konzerns und ihren jeweiligen Organmitgliedern andererseits, sowie den Umfang von im vorausgegangenen Geschäftsjahr erbrachten und für das folgende Jahr vereinbarten anderen Leistungen als der Abschlussprüfung (insbesondere Beratungsleistungen) vorlegen lassen. Anhaltspunkte dafür, dass die Unabhängigkeit der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht hinreichend gewährleistet ist, haben sich hieraus nicht ergeben.

6. Beschlussfassung über die Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern

Mit Beendigung der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 endet die Amtszeit des durch gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein als Nachfolger für Herrn Prof. Dr.-Ing. Dieter-Heinz Hellmann bestellten Aufsichtsratsmitglieds Günther Koch.

Mit Beendigung der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 endet ferner die Amtszeit von Frau Gabriele Michaela Sommer, die durch gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein als Nachfolgerin für Herrn Dr. Jost Wiechmann zum Aufsichtsratsmitglied bestellt wurde.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss der Aufsichtsrat ferner zu mindestens 30 Prozent mit Frauen und zu mindestens 30 Prozent mit Männern besetzt sein. Da die Seite der Anteilseignervertreter der Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen hat, sind die gesetzlichen Anforderungen zur Geschlechterquote für diese Aufsichtsratswahlen seitens der Anteilseignervertreter und der Arbeitnehmervertreter getrennt zu erfüllen.

Um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen, müssen dementsprechend sowohl seitens der Anteilseignervertreter als auch seitens der Arbeitnehmervertreter mindestens zwei Sitze mit Frauen und mindestens zwei Sitze mit Männern besetzt sein. Aus diesem Grund sind die beiden auf Seiten der Anteilseignervertreter frei werdenden Sitze im Aufsichtsrat mit Frauen zu besetzen.

a) Der Empfehlung des Nominierungsausschusses folgend schlägt der Aufsichtsrat vor, Frau Gabriele Michaela Sommer, Wörthsee, Leiterin Konzernbereich Personal der TÜV SÜD AG, München, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 für die nachfolgend angegebene Amtszeit als von der Hauptversammlung zu wählendes Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl von Frau Sommer erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das laufende Geschäftsjahr 2016 wird hierbei nicht mitgerechnet.

Frau Sommer ist zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Mitglied im Aufsichtsrat der TÜV SÜD Industrie Service GmbH, München, und der TÜV SÜD Auto Service GmbH, Stuttgart.

Offenzulegende Umstände im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex liegen nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht vor.

b) Der Empfehlung des Nominierungsausschusses folgend schlägt der Aufsichtsrat vor, Frau Dr. Stella A. Ahlers, Feusisberg (Schweiz), Vorsitzende des Vorstands der Ahlers AG, Herford, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 für die nachfolgend angegebene Amtszeit als von der Hauptversammlung zu wählendes Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl von Frau Dr. Ahlers erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das laufende Geschäftsjahr 2016 wird hierbei nicht mitgerechnet.

Frau Dr. Ahlers ist zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

Frau Dr. Ahlers wird ihre Mitgliedschaft im Beirat der Klein Pumpen GmbH, Frankenthal, der kontrollierenden Aktionärin der KSB Aktiengesellschaft, im Falle ihrer Wahl zum Aufsichtsratsmitglied beenden. Weitere offenzulegende Umstände im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex liegen nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht vor.

Der Aufsichtsrat hat sich im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass diese jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen.

VORLAGEN

Im Internet sind unter www.ksb.com, Link "Hauptversammlung" die unter Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands (vgl. Tagesordnungspunkt 2) verfügbar und werden auch während der Hauptversammlung ausliegen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - soweit ihnen dieses nach der Satzung oder den gesetzlichen Bestimmungen zusteht - zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die zu Beginn des 20. April 2016 (0:00 Uhr, "Nachweisstichtag") Aktionäre der KSB Aktiengesellschaft sind und sich angemeldet sowie ihre Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung.

Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts - soweit den Aktionären dieses gemäß der Satzung und den gesetzlichen Bestimmungen zusteht - ist ein in Textform in deutscher Sprache erstellter und auf den Nachweisstichtag bezogener Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ausreichend. Dieser Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des 4. Mai 2016 (24:00 Uhr) unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:

KSB Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main

Fax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com

Nach Zugang der Anmeldung und erfolgtem Nachweis der Teilnahmeberechtigung werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und den Nachweis ihrer Teilnahmeberechtigung zu sorgen.

STIMMRECHTSVERTRETUNG

Stammaktionäre, die sich wie vorstehend beschrieben angemeldet haben, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, z.B. das depotführende Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch an folgende Adresse übermittelt werden:

KSB Aktiengesellschaft
CF-GF1/Investor Relations
Johann-Klein-Straße 9
67227 Frankenthal (Pfalz)

Fax: +49 (0) 6233 86-3454
E-Mail: investor-relations@ksb.com

Für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, sowie unter Umständen ergänzende, von den zu Bevollmächtigenden aufgestellte Anforderungen. Wir bitten unsere Aktionäre, sich insoweit mit den jeweils zu Bevollmächtigenden abzustimmen.

Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Stammaktionären ergänzend an, dass sie an weisungsgebundene, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter Vollmacht zur Ausübung ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung erteilen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den erteilten Weisungen abzustimmen. Sollte zu einzelnen Beschlussgegenständen keine oder keine eindeutige Weisung vorliegen, sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter insoweit nicht zur Stimmrechtsausübung befugt und werden sich im Falle einer Abstimmung der Stimme enthalten.

Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie der Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform. Aktionäre, welche die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen bis zum Ablauf des 6. Mai 2016 (24:00 Uhr) an die oben für die Übermittlung des Nachweises über die Bevollmächtigung genannten Adresse zu übermitteln. Erteilung und Widerruf der an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilten Vollmachten und Weisungen sowie Änderung dieser Weisungen können auch in der Hauptversammlung erfolgen.

Formulare, die zur Vollmachtserteilung (einschließlich zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) verwendet werden können, sind jeder Eintrittskarte beigefügt und stehen auch im Internet unter www.ksb.com, Link "Hauptversammlung" zur Verfügung.

RECHTE DER AKTIONÄRE

1. Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis zum Ablauf des 10. April 2016 (24:00 Uhr) zugehen:

KSB Aktiengesellschaft
CF-GF1/Investor Relations
Johann-Klein-Straße 9
67227 Frankenthal (Pfalz)

Fax: +49 (0) 6233 86-3454
E-Mail: investor-relations@ksb.com

Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG und deren Voraussetzungen stehen auf der Website der Gesellschaft unter www.ksb.com, Link "Hauptversammlung" zur Verfügung.

2. Anträge von Aktionären (§ 126 Abs. 1 AktG)

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.

Bis zum Ablauf des 26. April 2016 (24:00 Uhr) der Gesellschaft unter der in Ziffer 1 genannten Adresse zugegangene Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG werden den Aktionären im Internet unter www.ksb.com, Link "Hauptversammlung" unverzüglich zugänglich gemacht.

Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen nach § 126 Abs. 1 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen gemäß § 126 Abs. 2 AktG ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht über die Website zugänglich gemacht werden müssen, stehen auf der Website der Gesellschaft unter www.ksb.com, Link "Hauptversammlung" zur Verfügung.

3. Wahlvorschläge von Aktionären (§ 127 AktG)

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder zur Wahl von Abschlussprüfern zu machen. Die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern steht in Tagesordnungspunkt 6 zur Abstimmung, die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers in Tagesordnungspunkt 5.

Bis zum Ablauf des 26. April 2016 (24:00 Uhr) der Gesellschaft unter der in Ziffer 1 genannten Adresse zugegangene Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG werden den Aktionären im Internet unter www.ksb.com, Link "Hauptversammlung" unverzüglich zugänglich gemacht.

Weitergehende Erläuterungen zu Wahlvorschlägen nach § 127 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen gemäß §§ 127 Satz 1 i. V. m. 126 Abs. 2 und 127 Satz 3 AktG ein Wahlvorschlag und dessen Begründung nicht über die Website zugänglich gemacht werden müssen, stehen auf der Website der Gesellschaft unter www.ksb.com, Link "Hauptversammlung" zur Verfügung.

4. Auskunftsrecht der Aktionäre (§ 131 Abs. 1 AktG)

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung am 11. Mai 2016 vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Website der Gesellschaft unter www.ksb.com, Link "Hauptversammlung" zur Verfügung.

WEBSITE, ÜBER DIE INFORMATIONEN GEMÄSS § 124a AktG ZUGÄNGLICH SIND

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere nach § 124a AktG zugänglich zu machende Informationen und Formulare im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen auch auf der Website der Gesellschaft unter www.ksb.com, Link "Hauptversammlung" zur Verfügung.

Etwaige veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Website der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.

ERGÄNZENDE ANGABEN NACH § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 44.771.963,82 und ist in 886.615 nennwertlose Stamm-Stückaktien und 864.712 nennwertlose Vorzugs-Stückaktien (ohne Stimmrecht) eingeteilt. Jede Stamm-Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte 886.615 beträgt. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist die Gesellschaft weder im Besitz von eigenen Aktien gemäß §§ 71 ff. AktG noch sind der Gesellschaft andere Umstände des Ruhens von Stimmrechten bekannt.

Frankenthal, im März 2016

DER VORSTAND

(Ende)

Aussender: KSB Aktiengesellschaft
Johann-Klein-Straße 9
67227 Frankenthal
Deutschland
Ansprechpartner: Investor Relations
Tel.: +49 (0) 6233 86-2020
E-Mail: investor-relations@ksb.com
Website: www.ksb.com
ISIN(s): DE0006292006 (Aktie) DE0006292030 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart
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