pta20150410018
Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

KSB Aktiengesellschaft: Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

Europaweite Verbreitung gemäß §121 AktG

Frankenthal (pta018/10.04.2015/15:25 UTC+2) KSB Aktiengesellschaft

Frankenthal/Pfalz

ISIN: DE0006292006 und DE0006292030
WKN: 629 200 und 629 203

Ergänzung der Tagesordnung

der ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 6. Mai 2015, 15:00 Uhr, im CongressForum Frankenthal (Pfalz), Stephan-Cosacchi-Platz 5.

Die Klein Pumpen GmbH, Frankenthal, hat nach § 122 Abs. 2 AktG verlangt, dass die nachfolgenden Gegenstände auf die Tagesordnung der am 6. Mai 2015 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der KSB Aktiengesellschaft gesetzt und bekanntgemacht werden.

Die Tagesordnung wird daher um folgende Tagesordnungspunkte ergänzt:

9. Beschlussfassung über die Abwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Die Klein Pumpen GmbH schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Michael Hoffmann-Becking wird mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Mai 2015 abberufen.

Begründung:

Herr Prof. Dr. Hoffmann-Becking verfügt nicht mehr über das Vertrauen der Mehrheit der Aktionäre der Gesellschaft.

10. Beschlussfassung über die Neuwahl eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds

Durch das Ausscheiden von Herrn Prof. Dr. Michael Hoffmann-Becking aus dem Aufsichtsrat wird die Neuwahl eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Klein Pumpen GmbH schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Herr Prof. Dr.-Ing. Dieter-Heinz Hellmann, Frankenthal (Pfalz), Diplom-Ingenieur, wird mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 6. Mai 2015 für die nachfolgend angegebene Amtszeit als von der Hauptversammlung zu wählendes Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Die Wahl von Herrn Prof. Dr. Hellmann erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das laufende Geschäftsjahr 2015 wird hierbei nicht mitgerechnet.

Begründung:

Herr Prof. Dr. Hellmann ist ehemaliges Mitglied im Aufsichtsrat und im Vorstand der KSB Aktiengesellschaft, Frankenthal. Aufgrund seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit verfügt Herr Prof. Dr. Hellmann über die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse in der Leitung und der Aufsicht von Unternehmen. Er ist mit den Verhältnissen der Gesellschaft und der Branche, in der sie tätig ist, eingehend vertraut. Vor diesem Hintergrund ist er besonders geeignet, die Interessen der Aktionäre im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu vertreten und das Gesellschaftsinteresse zu fördern.

Gemäß § 100 Abs. 2 Nr. 4 AktG dürfen Vorstandsmitglieder vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende ihrer Bestellung nicht Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft werden, es sei denn, ihre Wahl erfolgt auf Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25% der Stimmrechte an der Gesellschaft halten; dies ist hier gegeben.

WEBSITE, ÜBER DIE INFORMATIONEN GEMÄSS § 124a AktG ZUGÄNGLICH SIND

Das Ergänzungsverlangen steht auch auf der Website der Gesellschaft unter www.ksb.com, Link "Hauptversammlung" zur Verfügung.

Frankenthal, im April 2015

KSB Aktiengesellschaft

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: KSB Aktiengesellschaft
Johann-Klein-Straße 9
67227 Frankenthal
Deutschland
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