pts20130429039 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

SWAP-Geschäfte: Strafanzeige gegen ehemaligen Vorstand der HypoVereinsbank

100 Millionen Euro Spekulationsschaden: Dr. Greger & Collegen bringt Anzeige ein


München (pts039/29.04.2013/15:20) Im Namen von rund 30 Mandanten hat die Anwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen gegen Dr. Wolfgang Sprißler, Vorstandssprecher der damaligen HypoVereinsbank und heutigen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzender der UniCredit Bank AG, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München eingebracht. Bis jetzt hat die Staatsanwaltschaft noch nicht entschieden, ob sie die Ermittlungen aufnimmt. Erstmals soll aber mit einer solchen Anzeige ein Vorstand einer deutschen Großbank strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Rechtsgrundlage: "Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften" nach § 26 Börsengesetz. Der Schaden für die Kläger beträgt über 100 Millionen Euro. Dem Beschuldigten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Hintergrund der Anzeige ist, dass viele deutsche Großbanken SWAP-Geschäfte in den vergangenen Jahren als Wundermittel gegen eine zu hohe Zinslast verkauft haben. Besonders die HypoVereinsbank hat dieses Geschäft bis 2008 sehr forciert. "Viele Unternehmen und vermögende Privatpersonen vertrauten hier den Informationen der Berater, doch wie sie sich nachträglich herausstellte, waren diese Geschäfte deutlich riskanter, als vorher dargestellt", so Dr. Stefan Greger, Eigentümer der Kanzlei Dr. Greger & Collegen. In den meisten Fällen sollte durch Cross-Currency-Swaps das Zinsrisiko minimiert und damit die Kreditbelastung gesenkt werden. Dabei wettet der Kunde darauf, ob Zinsen steigen oder fallen. Problem: Schon Schwankungen um ein paar hundertstel Prozentpunkte können über Verlust oder Gewinn des Kunden entscheiden. Das Gewinn-Verlustverhältnis bei den von der HVB verkauften SWAPs war enorm: 50.000 Euro Gewinnchance für ein Verlustrisiko von fünf Millionen Euro oder mehr. Kapitalmarktrecht-Experte Dr. Greger: "Keiner der geschädigten Kunden wurde von der HypoVereinsbank darüber informiert, dass bei diesen Produkten ein unbegrenztes Verlustrisiko besteht. Heute sitzen die Geschädigten auf einem Verlust von über 100 Millionen Euro."

Bezüglich des Schadenersatzes wurde bereits ein zivilrechtliches Verfahren eingeleitet. "Doch unseren Mandanten ist es ein großes Anliegen, dass sich die Beschuldigten auch strafrechtlich für ihr Handeln verantworten müssen", so Dr. Greger. Das ist auch der Hintergrund dafür, dass Dr. Wolfgang Sprißler, ehemaliger Vorstandssprecher der HypoVereinsbank (01.01.2006 bis 31.12.2008) und heute stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der UniCredit Bank AG bei der Staatsanwaltschaft München von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen angezeigt wurde. Von der Anzeige sind auch die jeweils verantwortlichen Derivat-Spezialisten der HypoVereinsbank betroffen. Dr. Greger: "Wir glauben, dass unsere Mandanten zu Spekulationsgeschäften verleitet wurden und damit von Seiten der Berater aber auch der jeweiligen Vorstände der HypoVereinsbank der Straftatbestand § 26 Börsengesetz erfüllt wurde. Eine Verantwortlichkeit der Vorstände ergibt sich für uns daraus, dass es zahlreiche Indizien dafür gibt, dass die HVB-Berater auf Weisung der Vorstände solche Geschäfte forciert angeboten haben."

Die strafrechtliche Anzeige auf Basis des § 26 Börsengesetz ist dabei ein absolutes Novum. Doch der renommierte Rechtswissenschafter Prof. Dr. Wolfgang Servatius von der Universität Regensburg sieht ebenfalls einen Anwendungsfall für § 26 Börsengesetz. Dr. Greger: "Üblicherweise werden Telefon-Keilergeschäfte unter diesem Paragraphen subsumiert. Doch bei einer genauen Betrachtung fallen auch diese angezeigten Swap-Sachverhalte der vorliegenden Anzeigen unter diesen Straftatbestand. Das besondere an der Anwendung des § 26 Börsengesetz ist, dass sich auch die Vorstände, die letztendlich für den Vertrieb solcher hochspekulativen Produkte tatsächlich verantwortlich sind, strafrechtlich verantworten müssen. Dabei droht den Beschuldigten im Falle einer Verurteilung nach § 49 Börsengesetz eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine hohe Geldstrafe."

Die Staatsanwaltschaft wird die Anzeigen nun prüfen und entscheiden, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Nachdem es sich hier um ein Offizialdelikt handelt, muss die Staatsanwaltschaft die Anklage erheben und damit den Strafprozess beginnen. Dr. Greger: "Wir sind aber optimistisch, dass es bei diesen Anzeigen zu einem Strafprozess kommen wird."

Kanzlei Dr. Greger & Collegen

Dr. Greger & Collegen ist an den Standorten München, Regensburg, Hamburg und Linz vertreten. Insgesamt beschäftigt die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei 24 Mitarbeiter, wovon zehn Anwälte sind. Die Kanzlei hat in den vergangenen Jahren mehr als 100 Verfahren für Swap-Geschädigte Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen geführt und konnte für die von ihr vertretenen Mandanten zahlreiche Verfahren gewinnen, beziehungsweise positiv vergleichen. Auch im Bereich der Schiffs- und Immobilienfonds wurden von Dr. Greger & Collegen bereits eine Vielzahl von Verfahren erfolgreich geführt.

Aktualisierung (29.04.2013/18:45)
Die Pressemitteilung "SWAP-Geschäfte: Strafanzeige gegen ehemaligen Vorstand der HypoVereinsbank" wurde durch die HLC Langsner & Partner GmbH als Aussender am 29.04.2013 um 18.45 Uhr zurückgezogen.

(Ende)
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