pts19970325003 Politik/Recht

Hostasch: "System der Pflegevorsorge hat sich bewährt"

Präsentation der Studie "Analyse der Auswirkungen des Pflegevorsorgesystems"


Wien (pts003/25.03.1997/11:58) "Mit der Neuordnung der Pflegevorsorge wurde die letzte große Lücke im österreichischen Sozialsystem geschlossen", betonte heute Sozial- und Gesundheitsministerin Lore Hostasch anläßlich der Präsentation der Studie "Analyse der Auswirkungen des Pflegevorsorgesystems". Gemeinsam mit den Autoren Christoph Badelt, Andrea Holzmann-Jenkins, Christian Matul und August Österle stellte Hostasch die wichtigsten Ergebnisse aus der Studie über die Effekte des Pflegegeldes auf die Lage der betreuungsbedürftigen Personen und auf die "informellen Betreuungspersonen" vor.
Mit dem Bundespflegegeldgesetz, das mit 1. Juli 1993 in Kraft getreten ist, und den analog dazu formulierten Landespflegegeldgesetzen sei für mehr als 300.000 pflegebedürftige und behinderte Menschen ein einheitliches Pflegegeldsystem geschaffen worden, führte Hostasch aus.
Das Pflegegeld, das in sieben Stufen unabhängig von den Ursachen einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit ausgezahlt und durch zusätzliche Hilfsangebote ergänzt werde, bringe eine spürbare finanzielle Entlastung und verbessere die Dispositionsmöglichkeit für die Betroffenen und deren Angehörige. "Mit der Pflegevorsorge hat Österreich eine neue Qualität des Sozialstaates erreicht, die bislang europaweit Vorbildcharakter hat", hob die Sozialministerin hervor.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben die Autoren Badelt/Holzmann-Jenkins/Matul/Österle eine Untersuchung über die Auswirkungen des Pflegevorsorgesystems auf die betreuungsbedürftigen Menschen und auf die privaten Betreuungspersonen erstellt.
Die wesentlichen Ergebnisse sind:
-Etwa 68 % der Pflegegeldbezieher sind mit der Einstufung zufrieden.
-Ca. ein Drittel der Pflegegeldbezieher nimmt seit Einführung des Pflegegeldes mehr soziale Dienste in Anspruch als vorher. Bei etwa der Hälfte der Pflegegeldbezieher lassen sich die sozialen Dienste nun leichter finanzieren. Dennoch reicht das Pflegegeld gerade bei schwer betreuungsbedürftigen Personen oft nicht aus, alle notwendigen sozialen Dienste zu finanzieren.
-Das Pflegegeld kommt vor allem den unteren Einkommensgruppen zugute. Das mittlere Bruttoeinkommen der Pflegegeldbezieher (einschließlich Pflegegeld) liegt bei etwa 12.550 S monatlich, lediglich 11,8 % haben ein Gesamteinkommen von mehr als 20.000 S pro Monat.
-Fast 80 % der Betreuungspersonen sind weiblich, 37,4 % sind bereits älter als 60 Jahre.
-Etwa jede dritte Betreuungsperson im Erwerbsalter (37,1 %) geht neben der Betreuung einer bezahlten Beschäftigung nach.
-Die Betreuungspersonen sehen das Pflegegeld als Anerkennung für die bislang unentgeltlich geleistete Betreuungsarbeit.

"Das Pflegegeld hat seine Zielsetzungen in hohem Ausmaß erreicht. Durch die Pflegegeldgesetze und ihre Begleitmaßnahmen konnte die Lage der betreuungsbedürftigen Menschen und ihrer Betreuungspersonen deutlich verbessert werden", resümierte Sozialministerin Hostasch. Ohne Pflegegeld müßten die betroffenen Menschen in vielen Fällen stationär untergebracht werden.

(Ende)
Aussender: Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Ansprechpartner: Dr. Gisela Kirchler-Lidy, email: gisela.kirchler@bmas.gv.a
Website: www.bmags.gv.at/
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