pte20071117004 in Business
eBay: Neue Abmahnwelle droht
Widerrufsbelehrung mittels Grafik nicht erlaubt
München (pte004/17.11.2007/06:15)
Online-Händlern und Nutzern des Auktionsportals eBay http://www.ebay.com droht eine neue Abmahnwelle. Grund ist ein Urteil des OLG Frankfurt, das besagt, dass es wettbewerbswidrig ist, Waren bei eBay anzubieten und dabei die Widerrufsbelehrung nicht in den Quelltext des eBay-Angebots einzubinden. Viele Anbieter sind mittlerweile nämlich dazu übergegangen, diese in Form einer Grafikdatei von einem externen Server einblenden zu lassen. Dieser Vorgangsweise dürfte nun allerdings ein Riegel vorgeschoben werden, berichtet Max-Lion Keller von der IT-Recht Kanzlei München http://www.it-recht-kanzlei.de .
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