EU-Mehrheit für Softwarepatente gerät ins Wanken
Niederländische Regierung zieht ihre Zustimmung zurück
Den Haag (pte028/02.07.2004/15:40) Das niederländische Parlament hat die Regierung durch eine Resolution aufgefordert, die Zustimmung für die Legalisierung von Softwarepatenten im EU-Rat in eine Enthaltung umzuwandeln. Daher ist es nun fraglich, ob die EU-Mitgliedstaaten den Richtlinien für die Patentierbarkeit computer-implementierter Erfindungen bei der offiziellen Abstimmung im Herbst zustimmen werden. Denn "wenn die Niederlande ihre Stimme zurückziehen, gibt es im EU-Rat keine qualifizierte Mehrheit mehr", meint Hartmut Pilch, Präsident des Födervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) e.V. http://www.ffii.org . Die ursprüngliche Zustimmung der Niederlande wurde bei der Probeabstimmung im EU-Rat am 18. Mai gegeben, bei der auch die deutsche Bundesregierung zustimmte.
Gegen diese Entscheidung der deutschen Bundesregierung sind ebenfalls laute Gegenstimmen zu hören. Die Grünen, die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), die Münchner SPD sowie der IT-Experte der SPD-Fraktion Jörg Tauss äußern sich gegen die Zustimmung der deutschen Bundesregierung im EU-Rat. Im Bundestag wurde von der FDP ein Entschließungsantrag eingebracht, der fordert nicht für die Legalisierung von Softwarepatenten zu stimmen. Über diesen Antrag muss allerdings erst entschieden werden.
Der FFII kämpft für eine klare und brauchbare Begrenzung der Patentierbarkeit und die freie Verfügbarkeit öffentlicher Informationsgüter. Die Kritik des FFII richtet sich großteils auch an das Europäische Patentamt (EPO), das eine unbegrenzte Patentierbarkeit anstrebt, welche aber auf keiner rechtlichen Substanz beruht. Denn in den meisten Ländern zählten Leistungen auf den Gebieten des Programmierens, Rechnens oder der Organisation bisher zu so genannten nicht patentfähigen Erfindungen. Softwarepatente bringen vor allem Großindustriellen viele Vorteile. Kleine und mittelständische Unternehmen, Open-Source-Entwickler, Verbraucherschützer sowie Bürgerrechtler sehen darin allerdings eine Gefahr für Innovation und Wettbewerb.
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