pte20040419040 in Business
Bundesgerichtshof untersagt unerwünschte E-Mail-Werbung
Urteil betrifft vorerst nur Gewerbetreibende
Karlsruhe (pte040/19.04.2004/17:10)
Der Bundesgerichtshof (BGH) http://www.bundesgerichtshof.de in Karlsruhe hat die Versendung von unerwünschten Werbemails an Konkurrenten wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln untersagt. Werbung per Mail sei nur dann zulässig, "wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat", heißt es in der heute, Montag, veröffentlichten Urteilsbegründung.
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