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FRüHERE MELDUNGEN

pte19980202015 in Business

* Zwei Gerichte entscheiden gegen Werbe-E-Mails *

Spamming-Prozeß ist außergerichtlich entschieden


München (pte) (pte015/02.02.1998/21:56)

Das in Deutschland erste Gerichtsverfahren wegen der Versendung von Werbe-E-Mails ('Spamming') ist abgeschlossen, bevor es richtig begonnen hat. Auf dem Wege der einstweiligen Verfügung war vom Landgericht Traunstein angeordnet worden: Der Börse wird bei 'Meidung' eines für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 3,5 Milliionen Schilling verboten, ohne vorherige Zustimmung der betreffenden Personen Werbung über E-Mail an Privatleute zu senden.

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