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FRüHERE MELDUNGEN

pte19980205007 in Business

* Software zur Kreditkartenmanipulation verboten *

Eurocheque und Eurocard erwirken einstweilige Verfügung.


Frankfurt/Main (pte) (pte007/05.02.1998/11:37)

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung gegen die Ulmer Softwarefirma SAD http://www.s-a-d.de bestätigt, wonach der Verkauf des Software-Programms "Cards" verboten bleibt und damit der Klage von Eurocard http://www.eurocard.de und Eurocheque GmbH stattgegeben wird. Mit dem Vertrieb des Programms leistet SAD "Beihilfe zum Mißbrauch von Scheck und Kreditkarten ... beziehungsweise zum Computerbetrug", urteilt das Gericht. Das ist zugleich ein Verstoß gegen den fairen Wettbewerb. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig und kann von SAD noch angefochten werden. Unmittelbar nach der einstweiligen Verfügung im September wurden bereits 12.000 Ausgaben des Programms im Lager der Software-Firma beschlagnahmt.

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