pte20150821008 in Business
"Recht auf Vergessen": Google soll Artikel löschen
Britische Datenschützer sehen Anspruch des Betroffenen unterwandert
Wilmslow (pte008/21.08.2015/10:39)
Die britische Datenschutzbehörde, das Information Commissioner's Office (ICO) http://ico.org.uk , hat Google aufgefordert, Berichte über einen der erste Fälle des sogenannte "Rechts auf Vergessen" aus Suchergebnissen in Großbritannien zu streichen. Das ICO vertritt die Ansicht, dass auch diese Artikel nicht bei Suchen nach dem Namen des damaligen Beschwerdeführers aufscheinen dürfen. Denn aus Sicht der Behörde unterwandern die Folgeberichte die Bemühungen dieser Person, dass ein altes, kleines Vergehen in Vergessenheit gerät. Diese Entscheidung könnte Vorbildwirkung haben.
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