pte20100409001 in Business
"Ossi-Vermerk": Arbeitgeber lehnt Bewerberin ab
Diskriminierung laut AGG - Experten sehen gute Chancen für Klage
Stuttgart/Frankfurt (pte001/09.04.2010/06:00)
Ein neuer Diskriminierungsfall schlägt hohe Wellen. Weil eine Buchhalterin in ihrer Absage auf eine Bewerbung die drei Zusätze "Ossi", "(-)" und "DDR" gefunden hatte, soll das Arbeitsgericht Stuttgart in der kommenden Woche nun Recht sprechen. 2009 bewarb sich Gabriela S. auf eine ausgeschriebene Stelle in der Internetbörse der Arbeitsagentur und wurde fündig bei einer Fensterbau-Firma, gegen die sich die Klage nun richtet.
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