pte19980704006 in Business
* Klage gegen EU-Tabakwerbeverbot *
Kein Widerspruch zu Bemühungen des Gesundheitsministeriums
Köln (pte) (pte006/04.07.1998/17:27)
Das Bundeswirtschaftsministerium in Bonn wird beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg bis spätestens Anfang September eine Klage gegen das geplante EU-Werbeverbot für Tabakwaren einreichen. Nach Ansicht des Gesundheitsministeriums steht die geplante Klage nicht im Widerspruch zu den Bemühungen des Gesundheitsministeriums, eine freiwillige Beschränkung von Alkoholwerbung zu erreichen. Mit der Klage soll geklärt werden, ob in Fragen der Gesundheitspolitik die EU oder die Mitgliedsstaaten zuständig sind.
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