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AUSSENDER



Oesterreichischer Journalisten Club (ÖJC)

Ansprechpartner: Fred Turnheim, email: <A HREF=mailto:office@oejc.or.at>office@oejc.or.at</A>, Tel. 1/982 85 55


FRüHERE MELDUNGEN

pts19980130019 in Business

ÖJC schreibt Prof. Claus Gatterer-Preis 1998 aus

Höchste Auszeichnung für sozial engagierten Journalismus


Wien-Sexten (pts019/30.01.1998/18:39)

Prof. Claus Gatterer-Preis 1998

AUSSCHREIBUNG

Der Österreichische Journalisten Club schreibt hiermit im Einvernehmen mit dem Kuratorium des Dr. Karl Renner-Publizistikpreises und des Prof. Claus Gatterer-Preis-Fonds sowie dem Land Südtirol den

PROF. CLAUS GATTERER-PREIS 1998

aus.

Der Preis ist mit 50.000 Schilling dotiert.

Vorschläge für Preisträger können alle Mitglieder des Österreichischen
Journalisten Clubs, sowie die Redaktionen aller Print- und Funkmedien in Österreich und Südtirol in deutscher Sprache einreichen.

Ende der Einreichungsfrist ist der 31. März 1998, 24.00 Uhr.

Die Anträge sind zu richten an den Österreichischen Journalisten Club,
Kennwort "Prof. Claus Gatterer-Preis 1998" A-1150 Wien,
Gablenzgasse 7/Penthouse.

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Wiener Rufnummer
98 28 555/0.

Die Jury entscheidet am 20. April 1998.

Die Verleihung des Prof. Claus Gatterer-Preises 1998 findet am
28. Juni 1998 in Wien statt.

Prof. Claus Gatterer-Preis-Jury 1998
(angefragt)

Vorsitzender (ohne Stimmrecht): Dr. Rudolf Nagiller

CR Ronald Barazon, Mag. Susanne Berger, Gudrun Hauer,
Mag. Gerhard Klein,Mag. Helmut Kletzander, CR Harald Knabl,
CR Wolfgang Mayr, Mag. Gabriele Neuwirth, Dr. Friedrich Orter,
Christian S. Ortner, Doris Piringer, CR Hans Rauscher, Dr. Eva Rossmann, Dr. Elizabeth T. Spira, Dr. Walther Werth, Dr. Helmut Zilk

RENNER-PREIS-KURATORIUM UND GATTERER-PREIS-FONDS

AUSTRIA TABAK AG, AUSTRIAN AIRLINES, AUSTRIA-COLLEGIALITÄT VERSICHERUNGEN, BANK AUSTRIA AG, BUNDESARBEITSKAMMER, BUNDESLÄNDER-VERSICHERUNG, BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES, CASINOS AUSTRIA AG,
DIE ERSTE ÖSTERREICHISCHE SPAR-CASSE-BANK, FLUGHAFEN WIEN AG, GEWERKSCHAFT KUNST, MEDIEN, FREIE BERUFE, KAPSCH AG, ÖSTERREICHISCHE POSTSPARKASSE, RAIFFEISEN ZENTRALBANK AG, SIEMENS AG ÖSTERREICH,
WIENER STÄDTISCHE ALLGEMEINE VERSICHERUNG AG, WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH und
PROF. CLAUS GATTERER-KURATORIUM, SEXTEN KULTUR.

Vergaberichtlinien

1. Der Prof. Claus Gatterer-Preis wird als höchste Auszeichnung für
journalistische Leistungen vergeben, die im Sinne des Lebenswerkes von Prof. Claus Gatterer einen überdurchschnittlichen Beitrag für den österreichischen und Südtiroler Journalismus darstellen:
Schutz der gesellschaftlichen Minderheiten, Verteidigung sozialer
Randgruppen, Eintreten für zu Unrecht benachteiligte und mißachtete
Gruppen oder Personen, kritisches Bewußtsein gegen Ignoranz
und Gleichgültigkeit in der Gesellschaft.
Im Hinblick auf die nivellierenden Gesamttendenzen der modernen
Medienlandschaft ist die kritische und eigenständige Haltung der
Kandidaten an ihrem bisherigen gesamten Verhalten zu messen, wenn auch eine besondere, hervorragende journalistische Leistung die Maßgabe der Nominierung sein sollte.

2. Der Prof. Claus Gatterer-Preis kann innerhalb von fünf Jahren nur einmal an österreichische und/oder Südtiroler Journalistinnen und Journalisten aller Medien mit Ausnahme von Werbeagenturen und kommerziellen Pressestellen vergeben werden.

3. Die Preisträgerermittlung erfolgt durch eine unabhängige Jury.

4. Diese Jury wird aufgrund eines Vorschlages des Österreichischen
Journalisten Clubs vom Kuratorium eingesetzt. Es werden 15 Jurymitglieder nominiert. Der Vorsitzende wird vom Kuratorium bestimmt. Er hat kein Stimmrecht. Wenn weniger als sieben Jurymitglieder bei der Sitzung anwesend sind, wird die Jury vom Präsidenten des ÖJC für den 7. Werktag neuerlich einberufen. Diese Sitzung ist dann auf jeden Fall beschlußfähig.

5. Die Sitzungen der Jury sind vertraulich. Die Bekanntgabe des
Preisträgers erfolgt durch den Präsidenten des ÖJC. Die Durchführung der Veranstaltung zur Übergabe des Prof. Claus Gatterer-Preises obliegt dem ÖJC.

6. Die Jury entscheidet als Gremium von Einzelpersonen, die Mitglieder
der Jury können sich nicht vertreten lassen.

7. Der Präsident und der Vizepräsident des ÖJC nehmen zusätzlich an der
Jury mit Stimmrecht teil. Sie werden dafür von ihrem Vorstand weisungsfrei gestellt.

8. Zur Einreichung von Vorschlägen sind alle Mitglieder des ÖJC, die
Redaktionen aller Printmedien, sowie Film, Funk- und elektronischer Medien in Österreich und Südtirol berechtigt. Die Jury oder einzelne Mitglieder können auch von sich aus Kandidaten nominieren, ebenso sind Eigenbewerbungen möglich. Die Nominierung muß innerhalb der Einreichungsfrist erfolgen und ist den Jurymitgliedern bekannt zu machen.

9. Sämtliche Einreichungen sind von der Jury in einer gemeinsamen Sitzung einzeln zu bewerten. Für die Bild- und Tonträger muß eine gemeinsame Sitzung erfolgen.

10. Die Jury trifft ihre Wahl ohne Rücksicht auf Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, einem Verein oder Interessensgruppen der Kandidaten und mit besonderem Bedacht auf die kritische und erzieherische Funktion der Medien im Dienste der Demokratie.

11. Die Abstimmung der Jury erfolgt geheim. Zur Vergabe des Gatterer-Preises ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Feststellung der Stimmenanzahl werden ungültige Stimmen und
Stimmenthaltungen mitgezählt.Im 1. Wahlgang sind die Bestgereihten nach dem Prinzip der relativ meisten Stimmen festzustellen. Sofern kein Bewerber im 1. Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erhält, ist der Preisträger durch weitere Wahlgänge aus den Bestgereihten des ersten Wahlganges zu ermitteln.
Haben mehr als drei Bewerber die relativ meisten Stimmen erhalten, ist
solange eine Ausscheidungswahl durchzuführen, bis die drei in die
Endabstimmung kommenden Bewerber feststehen.
Der Preis kann nicht geteilt werden. Die Jury kann in Ausnahmefällen eine "Besondere Anerkennung" aussprechen. Diese Anerkennung wird im Rahmen der Verleihung des Prof. Claus Gatterer-Preises vom Präsidenten des ÖJC und vom Vorsitzenden der Jury öffentlich ausgesprochen.

12. Die Aufbringung der für den Preis erforderlichen Mittel erfolgt durch die Beiträge des Dr. Karl Renner-Publizistikpreis-Kuratoriums, durch den Prof. Claus Gatterer-Preis-Fonds und durch das Land Südtirol.

Technische Hinweise:
Film- und Fernsehproduktionen bitte nur auf VHS einsenden. Hörfunksendungen nur auf Tonbandkassetten. Kein Schriftwechsel. Der Preisträger wird schriftlich verständigt. Die eingelangten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und gehen in
das Eigentum des ÖJC über. (Ende)
Aussender: Oesterreichischer Journalisten Club (ÖJC)
Ansprechpartner: Fred Turnheim, email: <A HREF=mailto:office@oejc.or.at>office@oejc.or.at</A>, Tel. 1/982 85 55
Website: www.oejc.or.at/
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