pts19980611020 in Business
ÖJC erwirkt Einstweilige Verfügung gegen "Extradienst"
Wien (pts020/11.06.1998/19:03)
Einer Fehlinformation der besonderen Sorte ist der "Extradienst"-Redakteur Günther Klager aufgesessen, als er ungeprüft Aussagenvon Paul Vecsei, Vizepräsident der Sektion Journalisten im Gewerkschaftsbund übernahm. Vecsei stellte die Brandstiftung im
Österreichischen Journalisten Club im vergangenen Februar als einen "Kriminalfall ÖJC" dar, und warf dem ÖJC vor - illegale
Geschäfte zu tätigen, weshalb dessen Konten zu Ermittlungszwecken gesperrt wurden. Weiters gab Vecsei an, die
Journalistengewerkschaft habe dem ÖJC das Recht entzogen, den "Dr. Karl Renner-Preis" zu verleihen und auch die dafür
vorgesehenen Zahlungen eingestellt.
Der "Extradienst" saß dieser Vecsei-Ente voll auf. Ohne jegliche Recherche wurde daraus eine ganzseitige Kriminal-Reportage, die nun
mittels einstweiliger Verfügung vom Handelsgericht Wien gestoppt wurde. Schließlich gab es im ÖJC keine illegalen Gechäfte, wurden
gegen diesen auch keine Ermittlungen geführt und auch keine Konten gesperrt. Die Journalistengewerkschaft konnte dem ÖJC auch
kein Recht auf Verleihung des "Dr. Karl Renner-Preises" entziehen, da dieser zugunsten des ÖJC markenrechtlich geschützt ist. Die
Journalistengewerkschaft konnte auch keine Zahlungen einstellen, da sie auch in der Vergangenheit den Dr. Karl Renner-Preis finanziell
nicht unterstützt hat.
Das Handelsgericht hat die einstweilige Verfügung kurz und prägnant begründet: Paul Vecseis unmittelbare Wahrnehmungen sind
insgesamt einigermaßen dürftig. Auch wenn er Vizepräsident der Journalistengewerkschaft ist, hätte ihm der "Extradienst" seine
Geschichte nicht recherchelos abnehmen dürfen.
I) Das Handelsgericht Wien erläßt durch den Richter Dr. Friedrich Heigl in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei
Österreichischer Journalisten Club, 1150 Wien, Gablenzgasse 7, vertreten durch Dr. Friedrich H. Knöbl, Rechtsanwalt in Wien, wider
die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei 1) Mucha Verlag GmbH & Co KG, 2) Günther Kager, beide 1072 Wien,
Zieglergasse 1/3, beide vertreten durch Dr. Werner Masser, und andere Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung, Widerruf,
Veröffentlichung des Widerrufs und Feststellung (Streitwert im Provisorialverfahren S 240.000,--) folgende
EINSTWEILIGE VERFÜGUNG:
Zur Sicherung des Anspruchs der klagenden und gefährdeten Partei wider die beklagten und gefährdenden Parteien auf Unterlassung
kreditschädigender Äußerungen wird den beklagten und gefährdenden Parteien geboten, die Aufstellung bzw. Verbreitung der
Äußerungen
a) es müsse geklärt werden, ob im ÖJC illegale Geschäfte getätigt wurden;
b) mittlerweile sind alle Konten des ÖJC gesperrt und die Ermittlungen gehen weiter;
c) vorerst entzog die Journalistengewerkschaft dem Club das bisher verliehene Recht, den "Dr. Karl Renner-Preis" zu verleihen und
stellte die dafür vorgesehenen Zahlungen ein, zu unterlassen.
Diese einstweilige Verfügung wird bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils erlassen. (Ende)
| Aussender: | Oesterreichischer Journalisten Club (ÖJC) |
| Ansprechpartner: | Österreichischer Journalisten Club |
| Tel.: | 982 85 55 |
| E-Mail: | office@oejc.or.at |
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