pte19991018025 in Business
"Handelsblatt" fühlt sich von Frauenfinanzseite bedroht
Einstweilige Verfügung gegen Investorin.de
Berlin (pte) (pte025/18.10.1999/18:13)
Der Schlag ins Gesicht von Investorin.de kam unvorbereitet im blauen Brief: Eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichtes Köln hat den Namen Investorin.de verboten. Die Strafandrohung von 500.000 DM bei Nichtbefolgung ließ das Online-Medium sofort handeln.
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