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FRüHERE MELDUNGEN

pte19980608002 in Business

* Gericht warnt vor E-Mail-Werbung *

Bis zu 500.000 D-Mark Strafe für unverlangte Werbe-E-Mails


Berlin (pte) (pte002/08.06.1998/07:00)

Das Landgericht Berlin hat in zwei Urteilen das Zusenden unverlangter E-Mail-Werbung für unzulässig erklärt und für den Fall der Zuwiderhandlung den Werbenden ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000 D-Mark (3,5 Mio. Schilling) auferlegt. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt aus Berlin, der die Angebote für Urlaubsreisen und eines Schaustellers für Achterbahnen und Karusselle als Belästigung empfand. Bereits im letzen Jahr hatte das Landgericht Traunstein (Bayern) unverlangte Werbe-E-Mails für rechswidrig erklärt.

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