pte19980220008 in Business
"Genetischer Fingerabdruck" reicht nicht zur Verurteilung
Verfälschungen durch Umwelteinflüsse etc. möglich
Philadelphia (pte) (pte008/20.02.1998/09:57)
Auf dem Kongreß der American Association for the Advancement of Science (AAAS) in Philadelphia warnten Experten davor zu glauben, die forensische Analyse des Erbmoleküls DNA sei absolut verläßlich. Das Erbgut von ein und demselben Menschen ist nicht in allen Zellen identisch, betonte William Shields von der Staatlichen Universität New Yorks (SUNY) in Syracuse. Winzige Mutationen unterschieden das genetische Profil manchmal von einem Haar zum anderen. Wenn nicht genügend DNA-Material am Tatort gefunden worden sei, könne die genetische Analyse einen unschuldigen Menschen dadurch fälschlich belasten - oder umgekehrt.Auch komme es vor, daß entscheidende DNA-Proben durch genetisches Material "aus der Umwelt" verfälscht werden. Auch seien DNA-Proben aus dem Kern einer Zelle genauer als DNA aus Mitochondrien, den Organellen einer Zelle. Mitochondriale DNA gleiche manchmal der DNA mütterlicher Verwandter, sagte Shields. Dennoch werde sie häufig vor Gericht verwendet. [Quelle: dpa, eurekalert] (Ende)
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