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pte20070306002 in Business

Öffentliche Vergabepraxis: Alte Verträge als tickende Zeitbomben

Rechtsexperte: Abänderungen führen zu Neuausschreibungspflicht


Wien (pte002/06.03.2007/06:10)

Langjährige Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und ihren Vertragspartnern sind weit weniger anfechtungssicher als allgemein angenommen. Dies betrifft insbesondere auch Verträge, die bereits vor mehreren Jahren abgeschlossen worden sind. Zu diesem Schluss kommt die Monatspublikation "Die Vergabepraxis" in ihrer aktuellen Märzausgabe. "Jede inhaltliche Änderung bestehender Verträge kann eine neuerliche Ausschreibungspflicht nach sich ziehen", warnt Rechtsexperte Gunter Estermann http://www.estermann-pock.at/ im Gespräch mit pressetext. Er verweist in diesem Zusammenhang auf ein aktuell beim EuGH anhängiges Vorabentscheidungsverfahren (siehe dazu auch http://img.pte.at/files/binary/2047.pdf). Dieses wurde im Rahmen eines von der Nachrichtenagentur pressetext gegen den Bund, vertreten durch das Bundeskanzleramt, und Mitbewerber APA angestrengten Feststellungsverfahrens eingeleitet (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=061204020).

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