pte20000801019 in Business
"Fahrlässige Krida" abgeschafft
Gesetzesnovelle ab heute gültig
Wien (pte019/01.08.2000/12:59)
Die Reform des Kridastrafrechts tritt heute, Dienstag, in Kraft. Eine wesentliche Änderung des Paragraphen 159 des Strafgesetzbuches betrifft den Titel, der nunmehr "Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen" (anstatt "fahrlässige Krida") lautet. Die Gesetzesnovelle wurde im Juni im Nationalrat einstimmig beschlossen.
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