pte20190131018 in Business
divers: Jeder zweite Arbeitgeber riskiert Klage
Adzuna hat Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Stellenanzeigen untersucht
Frankfurt am Main (pte018/31.01.2019/11:30)
Seit Jahresbeginn ist das dritte Geschlecht "divers" offiziell gesetzlich verankert, doch in deutschen Stellenangeboten wird es nur in 55 Prozent der Fälle angesprochen - womit zahlreiche Arbeitgeber eine Klage riskieren. Zu dem Ergebnis kommt die aktuelle Arbeitsmarkt-Analyse der Jobsuchmaschine Adzuna http://adzuna.de . In der Studie wurden Stellenangebote in allen deutschen Bundesländern, den 100 größten Städten sowie verschiedenen Branchen auf die Kennzeichnung hin untersucht.
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