pte20000915029 in Leben
"Ausländersteuer" für inländische Musiker
Geplante steuerliche Maßnahmen bringen Künstler in Bedrängnis
Wien (pte029/15.09.2000/13:32)
Inländische Künstler stehen vor einer steuerlichen Misere: Das Finanzministerium plant die Ausweitung der bisher nur für ausländische Steuerpflichtige geltenden Abzugsteuer auch auf inländische Musiker und Vortragende. Das berichtet Wolfgang Steirer, Steuerberater der Wirtschaftstreuhand Steirer, Mika & Comp. http://www.steirer-mika.at im Gespräch mit pressetext.austria.Diese Regelung betreffe Schriftsteller, Vortragende, Künstler, Architekten, Sportler, Artisten sowie alle Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen, so Steirer. "Zur Sicherung des Steueraufkommens müssen Auftraggeber dieser Personengruppen auch dann die Abzugssteuer einbehalten, wenn die Beträge an inländische Steuerpflichtige ausbezahlt werden. Die 20-prozentige Abzugssteuer wird bei einer späteren Veranlagung auf die tatsächliche Einkommenssteuer angerechnet. Wenn sich dabei eine geringe Steuerbelastung ergibt, wird die Abzugssteuer teilweise rückerstattet", ließ das Finanzministerium in einer Aussendung verlauten.
Konkret bedeute das für viele Künstler das Aus, befürchtet Peter Skrepek, Musikergilde-Chef http://www.musikergilde.at . Da auch Künstler, die weniger als 96.000 Schilling pro Jahr verdienen, eine Steuernummer lösen und eine Steuererklärung abgeben müßten. Das verursache immense Verwaltungskosten auf Seiten der Finanzverwaltung, so Steirer. "Künstlern wird damit unterstellt, dass sie keine Steuern zahlen". Für den Staat ergebe sich aus dieser Neuregelung ein Budgeteffekt von Null, da die Verwaltungskosten die Einnahmen bei weitem übersteigen. Vielmehr würden zusätzliche Verwaltungskosten einen gesteigerten Aufwand bedeuten. Die Mehrzahl derer, die im Inland steuerpflichtige Einnahmen erzielen, würden ohnehin eine Steuererklärung abgeben und leisteten damit meist auch Vorauszahlungen. Nun müssten sie die Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen, da sie sonst doppelt vorauszahlen, so Steirer.
"Interessant scheint auch die Tatsache, dass der Verfassungsgerichtshof eine ähnliche Regelung, die Abzugssteuer für dienstnehmerähnliche Werkverträge, wegen verwaltungsmäßiger Undurchführbarkeit schon einmal aufgehoben hat", so Steirer. "Jetzt soll schon wieder eine solche nicht administrierbare Regelung eingeführt werden." In der Regel werde von den Finanzämter zuviel einbehalten, da bei der Berechnung der Abzugssteuer das gesamte Honorar ohne Abzug von Betriebsausgaben herangezogen werde. "Gerade wenn jemand viele Betriebsausgaben hat, wird ihm während des Jahres unter Umständen mehr an Abzugssteuer einbehalten, als er überhaupt zum Leben zur Verfügung hat. Ein Jahr später bekommt er sein Geld dann zurück - möglicherweise als Begräbniskostenzuschuß", so Skrepek.
Daher werde die Musikergilde, ebenso wie die IG Autoren alles daran setzen dagegen Sturm zu laufen, so Skrepek. "Bei den Gagen für inländische Musiker, die zum Teil so verschwindend niedrig sind, hat das letale Auswirkungen". Steirer glaubt, dass bei einer solchen Regelung viele Veranstalter lieber auf DJs umsteigen, als Live-Musik zu bringen. (Ende)
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