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pte20101218003 in Forschung

"Anonymous": Antiterror-Paragraph greift

Beteiligten an DDoS-Attacken drohen bis zu drei Jahren Haft


Karlsruhe (pte003/18.12.2010/06:10)

Wer in DDoS-Attacken (Distributed Denial of Service) der Aktivistengruppe "Anonymous" gegen Ziele wie die Filmindustrie oder PayPal involviert ist, riskiert empfindliche Strafen. "In Deutschland ist Computersabotage mittlerweile ein einschlägiger Straftatbestand", erklärt Benedikt Klas, IT-Rechtsexperte bei der Anwaltskanzlei Küster, Klas & Kollegen http://kkk-law.de, im Gespräch mit pressetext. Mitläufer, die sich nur mit dem Tool "Low Orbit Ion Cannon" (LOIC) an einer Aktion beteiligen, drohen immerhin drei Jahre Gefängnis. Für Organisatoren greift vom Buchstaben des Gesetzes her sogar der Antiterror-Paragraph.

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