pts20110407032 Unternehmen/Wirtschaft, Handel/Dienstleistungen

Genussrechte: IFM AG gibt Unternehmen Schützenhilfe

Strukturierung bankenunabhängiger Finanzierungen ermöglicht Spielraum


IFM AG: Emission von Genussrechten zahlt sich aus
IFM AG: Emission von Genussrechten zahlt sich aus

Schindellegi (pts032/07.04.2011/13:55) Die Schweizer Innovative Financial Management AG (IFM AG) http://ifm-ag.ch hat sich auf die Strukturierung bankenunabhängiger Finanzierungen für klein- und mittelständische Unternehmen spezialisiert. Der Finanzprofi begleitet seine Klienten ab einem Kapitalbedarf von 250.000 Euro bei der Auswahl der Finanzierungskonzepte auf dem Weg zum Kapitalmarkt. Dabei eignen sich Kapitalmaßnahmen in jeder Unternehmensphase - ganz gleich, ob als Finanzierung für ein Start-up, als Wachstumsfinanzierung oder im Rahmen einer Restrukturierung als Umschuldung oder Turn-Around Finanzierung.

Begleitung von Kunden im Fokus

Die Zufriedenheit der Kunden steht für die IFM AG ganz oben. Wir eruieren zusammen mit dem Kunden, welche Art der Beteiligung bzw. Emission für Projekte in Frage kommt und welche Investoren am Kapitalmarkt angesprochen werden. Vor den Emissionskonzepten steht die Analyse des Geschäftsmodells des Kunden auf Chancen und Schwächen hinsichtlich einer Kapitalmarktmaßnahme. So lässt sich der Erfolg der Kapitalmarktmaßnahme bei der späteren Platzierung abschätzen. Erfolgsgarant bei der Equity-Story ist die realistische Darstellung des Geschäfts mit Chancen und Risiken sowie größtmöglicher Transparenz für den Kapitalmarkt.

Branchenunabhängig bringt die Strukturierung von Mezzanine-Kapital, das eine Mischform von Eigen- und Fremdkapital darstellt, viele Vorteile - sowohl für die Unternehmen, die sich für diese Form der Finanzierung entscheiden, als auch für die Investoren. Denn in der Regel erhält der Investor eine höhere Rendite als bei anderen Veranlagungen. Hierfür verzichtet er auf Stimmrechte in der Gesellschaft. Für die Unternehmen liegt ein Vorteil darin, dass nicht wie bei Bankfinanzierungen Sicherheiten für das überlassene Kapital gestellt werden müssen.

Das Kapital wird den Gesellschaften über stille Beteiligungen, Genussscheine, Wandel- und Optionsanleihen sowie Nachrangdarlehen zur Verfügung gestellt. Die Voraussetzung für den Einsatz einer stillen Beteiligung ist der Betrieb eines Handelsgewerbes. Dabei nimmt der stille Gesellschafter am Gewinn und Verlust bis zur Höhe seiner Einlage teil. Stille Gesellschafter haben zwar keine Stimmrechte im Unternehmen, können jedoch den Jahresabschluss prüfen. Zur Finanzierung konkreter Projekte bietet sich vor allem die Emission von Genussrechten an.

Emission von Genussrechten zahlt sich aus

Die IFM AG verfügt über großes Know-how im Bereich der Genussrechte. Diese Form der Unternehmensbeteiligung stärkt das Eigenkapital eines Unternehmens. Dabei handelt es sich um ein rein schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis. Genussrechte bieten die Option, unverbrieft als Namens-Genussscheine oder verbrieft als börsenhandelbare Wertpapiere von Unternehmen emittiert zu werden. Der Investor kann keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Geschäftsführung nehmen. Dafür ist dieser am Gewinn und Verlust beteiligt. Die Beteiligung am Verlust ist zudem auf die Höhe des eingebrachten Kapitals beschränkt.

Bis zum Gang an den Kapitalmarkt benötigt ein solches Projekt in der Regel sechs Wochen und erstreckt sich von der Auftragserteilung über die Erstellung eines Emissionsprospektes bis hin zum Platzierungsmanagement am Kapitalmarkt. Strukturierungsspezialist IFM weist darauf hin, dass im Rahmen des Platzierungsmanagements die Möglichkeit besteht, das Projekt 4.000 Private-Equity- und Venture-Capital-Gesellschaften vorzustellen.

(Ende)
Aussender: Innovative Financial Management AG
Ansprechpartner: Frank Simon
Tel.: 0041 44 586 16 37
E-Mail: frank.simon@ifm-ag.ch
Website: www.ifm-ag.ch
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