pta20201028024
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

BKS Bank AG: Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien in Stamm-Stückaktien - Wirksamkeit

Klagenfurt (pta024/28.10.2020/11:45 UTC+1) Mit Bezug auf die ad-hoc Mitteilung vom 9. Juni 2020 gibt die BKS Bank AG bekannt, dass mit Eintragung der Satzungsänderung in § 4 und § 20 der Satzung der BKS Bank AG im Firmenbuch voraussichtlich am 31. Oktober 2020 die Umwandlung sämtlicher bestehender Vorzugs-Stückaktien mit der ISIN AT0000624739 in Stamm-Stückaktien der BKS Bank AG im Verhältnis 1:1 wirksam wird.

Die Umwandlung resultiert aus dem satzungsändernden Hauptversammlungsbeschluss der BKS Aktionäre vom 29. Mai 2020 und dem in der Versammlung der Vorzugsaktionäre vom 9. Juni 2020 gefassten zustimmenden Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre. Durch die Umwandlung der Vorzugs-Stückaktien erlischt das damit verbundene Recht auf eine nachzuzahlende Mindestdividende (Vorzug). Dafür erlangen die Aktien Stimmrechte.

Voraussichtlich ab dem 2. November 2020 notieren daher die Vorzugs-Stückaktien nicht mehr als Vorzugs-Stückaktien mit der ISIN AT0000624739 an der Wiener Börse, sondern als Stamm-Stückaktien der BKS Bank AG am geregelten Markt der Wiener Börse unter der ISIN AT0000A2HQD1 neben den bereits unter der ISIN AT0000624705 notierenden Stamm-Stückaktien der BKS Bank AG. Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2020 werden die beiden notierenden Stamm-Stückaktien zu einer Notierung unter der ISIN AT0000624705 zusammengefügt.

(Ende)

Aussender: BKS Bank AG
St. Veiter Ring 43
9020 Klagenfurt
Österreich
Ansprechpartner: Mag. Herbert Titze
Tel.: 0463-5858-120
E-Mail: herbert.titze@bks.at
Website: www.bks.at
ISIN(s): AT0000624705 (Aktie) AT0000624739 (Aktie) AT0000A2HQD1 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
|