pta20200423001
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

iShares STOXX Europe 600 Insurance UCITS ETF (DE): Anpassung des Nettoinventarwerts

München (pta001/23.04.2020/03:45 UTC+2) Am 23. April 2020 wird der iShares STOXX Europe 600 Insurance UCITS ETF (DE) (der "Fonds"), ein Teilgesellschaftsvermögen der iShares (DE) I Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, das von der BlackRock Asset Management Deutschland AG ("BAMDE") extern verwaltet wird, eine Abschreibung seines Nettoinventarwerts in Höhe von 89,87 Basispunkten vornehmen, da der Fonds, wie nachstehend erläutert, seine Rückstellungen für Rückforderungen von an der Quelle einbehaltener Verrechnungssteuer ("Quellensteuer") auf von Schweizer Emittenten erhaltene Dividenden teilweise auflösen wird.

Hintergrund

Der Fonds investiert in Wertpapiere von Schweizer Emittenten. Dividenden von Schweizer Emittenten unterliegen einer Schweizer Quellensteuer in Höhe von 35%. Nach dem zwischen Deutschland und der Schweiz bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen kann BAMDE, die Verwaltungsgesellschaft des Fonds, für Rechnung des Fonds innerhalb von drei Jahren nach dem Ende eines Kalenderjahres, in dem die Schweizer Quellensteuer anfällt, beantragen, diese Schweizer Quellensteuer für den Anteil der im Fonds investierten Anleger, die in Deutschland steuerlich ansässig sind, zurückzuerhalten. Infolgedessen wurde im Allgemeinen eine Entlastung in Höhe von 20% Schweizer Quellensteuer für den Anteil von in Deutschland ansässigen Anlegern in dem Fonds durch bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ("ESTV") eingereichte nachträgliche Rückerstattungsanträge erzielt, so dass netto nur 15% einbehalten wurden.

BAMDE reicht jährlich Rückerstattungsanträge bei der ESTV ein, und zwar entsprechend dem Prozentsatz der in dem Fonds investierten deutschen Anleger für das jeweilige Steuerjahr. Bislang hatte BAMDE Rückerstattungsanträge eingereicht unter Heranziehung zusammengefasster Daten aus dem Register, das von der Clearstream Banking AG Frankfurt ("Clearstream"), der zentralen Wertpapierverwahrungsstelle für das Clearing der Fondsanteile in Deutschland, geführt wird. Solche Rückforderungen sind in der Vergangenheit beglichen worden. Auf dieser Grundlage sind erwartete Rückforderungen Schweizer Quellensteuern zurückgestellt und in die Berechnungen der Nettoinventarwerte des Fonds einbezogen worden.

Änderungen des Ansatzes der ESTV

Die ESTV hat BAMDE darüber informiert, dass sie für Rückerstattungen von Schweizer Quellensteuer zusätzliche detaillierte Angaben zu den in Deutschland ansässigen Endinvestoren des Fonds benötigt. Seit der Änderung des Ansatzes der ESTV für Rückerstattungen befindet sich BAMDE im engen Dialog mit der ESTV, um eine Lösung zu finden. BAMDE hat eine Reihe von Optionen untersucht und Analysen durchgeführt, um die von der ESTV geforderten zusätzlichen detaillierten Daten zu erhalten. Da die Fondsanteile breit gestreut sind, börslich und außerbörslich gehandelt und in der Regel über Depotbanken, Nominees, Broker und andere Intermediäre verwahrt werden, sind die von der ESTV geforderten vollständigen Endanlegerdaten für BAMDE in der Regel nicht erhältlich gewesen.

Nach Prüfung verschiedener möglicher Optionen mit der ESTV ist BAMDE der Ansicht, dass sie nun einen praktikablen Vorschlag hat, um zumindest einen Teil der zusätzlichen detaillierten Daten zu erhalten, die von der ESTV verlangt werden, und den die ESTV grundsätzlich für durchführbar hält. BAMDE hat einen Plan zur Umsetzung dieses Vorschlags ausgearbeitet und steht weiterhin mit der ESTV in Verbindung, um den methodischen Ansatz zu verfeinern.

Abschreibung auf den Nettoinventarwert des Fonds

Auf der Grundlage ihrer bestmöglichen aktuellen Einschätzung der wahrscheinlichsten Ergebnisse aus dem Vorschlag nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften hat BAMDE die Gültigkeit der Beibehaltung der derzeitigen Rückstellungen in dem Fonds überprüft und hierzu den Abschlussprüfer des Fonds konsultiert. Da erwartet wird, dass die Höhe der Rückerstattungen von Schweizer Quellensteuer im Vergleich zu den derzeitigen Rückstellungen auf der Grundlage der Daten aus dem Clearstream-Register niedriger sein wird, hat BAMDE beschlossen, die prognostizierte Differenz für die Steuerjahre von 2015 bis zum 21. April 2020 (dem spätesten praktikablen Datum) abzuschreiben. Die Auswirkung dieser Abschreibung besteht darin, dass der Nettoinventarwert des Fonds zum 23. April 2020 um EUR 966.127,35 nach unten angepasst wird (89,87 Basispunkte auf Grundlage des Bewertungsstichtags 21. April 2020, dem spätesten praktikablen Datum).

Der prognostizierte Anteil der in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen für den Fonds auf der Grundlage des wahrscheinlichsten Ergebnisses aus der Umsetzung des Vorschlags wird auf die Rückstellungen der Schweizer Quellensteuer für den Fonds in Übereinstimmung mit den deutschen Rechnungslegungsvorschriften bis Ende 2021 angewandt. Dies könnte sich ändern, wenn die Umsetzung des Vorschlags zu anderen Ergebnissen führt oder der methodische Ansatz einer Verfeinerung unterworfen wird. Der methodische Ansatz und die künftige Rückstellungspolitik ab 2022 werden zu einem diesem Termin näherliegenden Zeitpunkt bestimmt. BAMDE behält sich das Recht vor, dies zu überprüfen, wenn die ESTV ihren Ansatz ändert oder wenn eine neue Datenquelle verfügbar wird, die für die ESTV akzeptabel ist.

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Marc Bubeck, + 49 (69) 505003072, marc.bubeck@blackrock.com
Nadia El Jazouli +49 (69) 505002527, nadia.ElJazouli@blackrock.com
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(Ende)

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